Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 1)
- Language
- German
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49 in der Überlassung eines dem Letztem zur Aufbewahrung gegebeneu Gegenstandes, so ist das ein Verzichtleisten (מהילה) und es bedarf zur Gültigkeit keines rechtlichen zueignenden Actes mein־ מחילה אינה צ־יכה קניין)), da der Beschenkte bereits im Besitze der Schenkung ist. 38 §. 70. F o r t s e t z u n g. Sind bei einer Schenkung eines gesunden Menschen die entsprechenden Itechtstormlichkeiten alle beobachtet und vollzogen worden, so tritt die Schenkung in Rechtskraft und so der Beschenkte ausdrücklich oder stillschweigend dieselbe angenommen hat, ist kei- 11er von Beiden, weder der Geber noch der Beschenkte, mehr berechtigt, die Schenkung aufzuheben und rückgängig zu machen, es sei denn, dass der Beschenkte unter Beobachtung aller gesetzlichen Formalitäten den Schenker wieder seinerseits mit demselben Gegenstand beschenken will, was selbstverständlich eine von der erstem ganz unabhängige neue Schenkung bilden würde. 84 11. caimtel. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss. §. 71• B e g r i f f. Die Schenkung eines auf dem Krankenlager liegenden bedenkliehen Kranken oder eines von irgend einer Lebensgefahr bedrohten Menschen wird eine Schenkung des Kranken oder ein Vermüchtniss genannt (מתנת שביב מיע) : sie unterscheidet sich in mehrfacher Beziehung: von der Schenkung eines Gesunden.1 $. 72. N ä h e r e B e s t i m m u n g. Dös Vermächtniss ist entweder ein derartiges, dass der Schenker keine Erwähnung von dem Eintritte seines Todes macht, oder dass er 33 Kidduschin 1 da, Maim. Meehira c. 5 $.11, Seehija Umatana <2 .§ 8 .־, 011. M. c. 241 §. 2. 84 Baba Batlira 101'', 138:1, Mahn. Secliija Bmatana e. •1 §. 1, 011. M. e. 241 §. 1, c. 243 §. 1 und 24ö §. 10. 1 Baba Batlira 158«, Maim. Secliija Umatana c. S §. 2 (siehe Maggid Misc-lma 7. St.) und §. 24, Oh. M. c. 250 g. 5, 8. Ulorli : I>:1-■ . ..11». 4 V