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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 43

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
I. Das Testament.
Date
1889-01-01
Page
Seite 43 (sequence 4)
Language
German
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IRI
…/3122061-10812809--067-280566
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seine Brüder bedacht, dann ist kein Unterschied, ob die Erklärung des Erblassers eine schriftliche oder eine mündliche war; sie ist in beiden Fällen gültig. Bestimmt aber der Erblasser den einen .Sohn /um alleinigen Erben seines!Nachlasses, so hat dies nur dann (liiltigkeit, wenn die Erklärung mündlicherfolgt ist; hingegen bei einer schriftlichen gilt die Praesumtion, er sei vom Erblasser bloss /um Verwalter seines Nachlasses ernannt worden; darum hat er rück״ sichtlich des Erbrechts keinen Vorzug vor den andern, es wäre denn, der Testator hätte in der Urkunde erklärt, dass er ihm nicht bloss die Verwaltung, sondern das ganze Vermögen als Eigenthum vererbe. 12 Dieser Unterschied findet• jedoch nicht statt, wenn eine Tuchter בת ביין הבנות oder ein Bruder אח בין האחים bevorzugt werden; in diesem Falle bleibt auch bei einem schriftlichen Testament die Verfügung aufrecht.13 §. (>5. Y o n d e 1־ S c h e n k 1111 g ii her h a u p t u 11 d v o n i h 1־ e 1־ E i n t h e i 1 u 11 g. Ein Testament in der eigentlichen Bedeutung ist dem mos.- talm. Erbrecht unbekannt (§. 63), doch ist es dem Erblasser gestattet ohne!Rücksicht auf seine l ntestatserben nach Willldihr über sein Vermögen ,anderweitig zu verfügen. Die willkührliche Verfügung wird wohl in der Misclma und im Talmud auch mit dem Ausdrucke צואה »anordnen, testiren« und der schriftliche Act als דייתיקי .צואה שטי, »Testament« bezeichnet, jedoch bloss im uneigentlichen Sinne, da. die Verfügung bloss eine Schenkung nicht aber eine Vererbung bedeutet. u Der Eigcnthümer besitzt das Recht sein Vermögen ganz oder (.,inen Theil desselben nach Belieben zu verschenken, und zwar entweder im gesunden oder im kranken Zustande; die Schenkung ist daher : 12 Baba Hatlira 1 Hl■'1 nach der Erklärung Aliasis und Mahn. Naehlot c. ß 5}. 2, C11. M. c. 281 §. 1. B. Asclieri und dessen Sohn U. Jacob sind anderer Ansicht, siehe Tur und 13et Josef Ch. M. c. 24ß und Glosse zu Oh. Al', das. 4. Meivat Enajim Note ä. Mahn. Secliija Umatana c. ß §. ö, 011. M. c. 246 $. ß. u Baba Eathra 12ß:l a. a. 0., Mahn. Eachlot c. ii §. 5, C11. iM'. c. 281 £. 7.

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