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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 42

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
I. Das Testament.
Date
1889-01-01
Page
Seite 42 (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/3122061-10812809--066-280565
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hat seine testamentarische Verfügung, sie möge eine schriftliche oder eine mündliche sein, dass der eine Sohn die .Hälfte des Nachlasses, und die andern zusammen nur die zweite Hälfte erhalten, sollen, oder hei mündlicher Willenserklärung sogar, dass der eine Sohn den ganzen .Nachlass erben soll, mithin die andern völlig enterbt erscheinen, volle Gültigkeit. In diesem Sinne ist die Schriftsteller> והיד, ביום הנחילו את בניו את איין־ ידדה לו »Am Tage, wenn er seinen Kindern sein Vermögen austheilt.« aufzufassen.(i Zu diesei־ testamentarischen A nordnung ist der Erblasser jedoch nur dann, berechtigt, wenn : 1. Her Bevorzugte nach der Erbrechtsfolge mit den Zurückgesetzten ein gleiches Erbrecht hat, ־wie etwa: ein Sohn zwischen den Söhnen, eine Tochter zwischen den Töchtern u.d.g.6 7 'Wäre hingegen der Begünstigte den andern Erben gegenüber nicht erbberechtigt (z. B. eine Tochter zur Erbin einzusetzen, wenn Sohne vorhanden sind, oder einen Bruder, wo Töchter zurückgeblieben sind), dann hat der Testator das gedachte Recht nicht und ist eine derartige Verfügung wirkungslos. 8 * 2. Darf durch dies(1 Anordnung dem Erstgeborenen sein dop- [)eitel־ Antheil (פי שנים) weder entzogen noch geschmälert werden.“ 8. 'Darf keiner der Söhne vom Testator ausdrücklich enterbt werden, damit nicht dem mos. Gesetze zuwider gehandelt werde. 'Dies wäre der Eall, wenn das Testament lautete: Mein Sohn A. soll Nichts oder um einen bestimmten Betrag weniger als meine andern Söhne erben (מתנה על מה שכתוב בתורה) : er kann bloss stillsohweigern! durch die Bevorzugung der anderen übergangen werden.10 4. Steht dieses Verfügungsrecht dem Testator nur, wenn er krank (ן(שכיב מי״ע nicht aber wenn er gesund ist (בריא) zu. 11 5. Ist der Bevorzugte ein Sohn und wird er vom Testator bloss quantitativ bevorzugt, also mit einer grossem Erbportion als 6 'JJeutevonomium (21 .־ v. lt>. ״ Baba Bathva ISO". 7 Baba .Bat-hra das., Mahn. Nachlot c. 6 §. 2, CU. M. <•. 281 $. 1. 8 Baba Bathva das., Maim. und 011. M. a. a, 0. Baba Bathra 1261׳, Mahn. das. §. S, 011. M. das. §. 4. 10 Baba Bathva das., Maim. §. 2, 011. M'. 1 —?>. vevgl. It. Samuel b. Meir Baba Bathva a. a. 0. 71 B״ha Bathva .Maim. das. <011 .2 .$ » .־. M. c. 281 Sj. 1. 5.

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