-
und Einrichtung der Confirmation. 71 eine Weihe und Bestätigung zum Christenthume. Haben wir nun dieselbe etwa schon in ähnlichem Sinne für das Jsraelitenthum? Bei einem Blicke auf die Lehre der israelitischen Religion, wie auf den synagogi…
-
?2 ׳ Y. Über die synägogische Zulässigkeit gionöbund, sondern als äußeres Zeichen der Angehörigkeit zu demselben — אות בריית — angescheu werden. Wäre sie die Annahme der Religion selbst, wie konnte deren Unterlassung von dem israelitischen …
-
und Einrichtung der Confirmation. 73 den israelit. Religionsbund für den israelit. Nachkömmling eingesetzt. Wir finden z. B. nicht in den sonst doch so speciell vorsorgenden Opfergesetzen Mosis etwa ein Gebot: ״wenn Jemand ein Kind hat, wel…
-
74 V. Über die synagogische Zulässigkeit in seiner Ausübung auf Glaubensprincipien; denn wie kann ich ein Gesetz als heilig und verbindend halten, wenn ich nicht an die Autorität und den Geber des Gesetzes glaube, und in diesem Sinne haben …
-
und Einrichtung der Confirmation. 75 und nicht hindern kann, daß schon in der nächsten Stunde andere Ansichten sich seiner bemächtigen? Man wird einwenden: der Confirmand bekenne nur das, was er nach seinem dermaligen Begriffe und auf die A…
-
78 V. Über die synagogische Zulässigkeit lichen. Darum ward dort für das israelitische Mädchen (gleichwie im römischen Rechte) das zwölfte, für den Knaben das 13te Lebensjahr als die Zeit der Geschlechtsreife bestimmt (Talyiud Nidda 45. Mai…
-
und Einrichtung der Confirmatkon. 78 Der Eintritt des Knaben in sein 14. Lebensjahr und mit ihm in die Gesetzesverpflichtung blieb ohne äußere Bezeichnung, nur daß der Vater alsdann sprach: >/״! jn ״ברור שפטרני/ welcher Segensspruch (vonRab…
-
7tz V. Über die synagogische Zulässigkeit eine Neuerung, sondern nur in anderer Gestalt schon in unserm frühsten Cultus gewesen. — Allein wäre dem also, warum haben wir nicht auch noch eine Spur von Mädchen-Confirmation, von einem Basmizwa-…
-
und Einrichtung der Confirmation. 77 nagoge zuschreibt, haben wir gleichwohl in Beziehung der Confirmation nicht jene strengen und verwahrenden Formen auszuweisen, welche gerade für die unmittelbare Gesetzesbefestigungs - Ceremonie von ihne…
-
80 V. Über die synagogische Zulässigkeit Ceremonien, mit den Segenssprüchen 2וח^12י oder שהחיינו begleitet, oder etwa durch Veränderung des Dankspruches וחיי fiEK w )stt אשר rc., ־ bei'm Aufgehen des Barmizwa zur Thora in die Formel ברוך...…
-
und Einrichtung der Confirmation, 81 noch sehr interessant war. Auch in Frankfurt a. M. würde erst 1828 die erste Mädchen-Confirmation durch Herrn Dr. Creizenach im Lokale der israelit. Realschule vorgenommen, nachdem früher von Herrn Johls…
-
88 V. Über die synagogische Zulässigkeit Allerdings ergiebt sich aus unserer Betrachtung, daß die Confirmation, wie man sie gewöhnlich nimmt, weder von der israelitischen -Lehre, noch von dem israelitischen herkömmlichen Gebrauche autorisir…
-
und Einrichtung der Confirmation. 83 bunden werdende R e l i g i o n s p r ü f u n F. Hiergegen kann auch die starrste Orthodoxie nichts einwenden. Ist der Religionsunterricht gestattet, und bekanntlich sogar ein wesentliches Gebot der isra…
-
84 V. Über die synagogische Zulüssigkeit Und es ist die öffentliche Neligionsprüfung in der Synagoge im Interesse der Religion selbst empfehlens werth. Auch den unfähigem und unfleißigm Schüler treibt wegen der Öffentlichkeit das Ehrgefühl …
-
und Einrichtung der Consirmation. 85 der junge Mensch wenigstens nicht ganz sein Gelübde halten werde? Und wenn er nun in etwas nur davon abweicht, wird er sich dann zu seiner Rechtfertigung und Beruhigung das eidliche Gelöbniß nicht bequem…
-
86 V. Über die synagogische Zulässigkeit zur Confirmation solches Gelöbniß um so empfehlens.׳ werther, da das noch unverdorbenere Herz des jungen Menschen von Anfang, also grade in der gefährlicheren Zeit der erwachenden Triebe und Leidensc…
-
und Einrichtung der Conffrination. 87 Jore den §. 203.. festgesetzt ist: ״Wer da fürchtet, der Begierde zum Bösen zu unterliegen, oder aus Trägheit die gute That nicht zu üben, der soll schwören und geloben, um sich zu stärken, und wer Gelü…
-
88 V. Über die synagogische Zulässigkeit die segnenden Hände auflegte (1. Mos. 48, 17). Nur das Niederknieen der Einzusegnenden, welches bei der christlichen Confirmation üblich, finden wir nirgends mit der Ertheilung des Segens iin Jsraeli…
-
und Einrichtung der Confirmation. 89 ligivnsprüfung, Gelübde und Einsegnung, unserer versuchten Motivirung gemäß, demselben überall entsprechend und muß als ein segenvoller Pfeiler der Religion in unserer Zeit erscheinen. Nicht einmal dem N…
-
90 V. Über die synagogische Zulassigkcit 1) R e l i g i » II s p r ü f u n g. Wie auf die ganze Einrichtung der Confirmations- Handlung Vieles ankommt und von derselben grvßentheils die ZulMgkeit, wie die Wirksamkeit, der letzter» abhängt, …