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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 1 · p. Seite 85

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 1
Article
Über die synagogische Zulässigkeit und Einrichtung der Confirmation
Date
1835-01-01
Page
Seite 85 (sequence 18)
Language
German
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und Einrichtung der Consirmation. 85 der junge Mensch wenigstens nicht ganz sein Gelübde halten werde? Und wenn er nun in etwas nur davon abweicht, wird er sich dann zu seiner Rechtfertigung und Beruhigung das eidliche Gelöbniß nicht bequem zu deuteln und zu drehen suchen und dann immer leichtsinniger sich drüber״ hinwegsetzen, so daß wir ihn durch solche Bindung eben zur Eidbrüchigkeit, und mit dieser zum gänzlichen moralischen und religiösen Jndifferentismus führen? Ich muß gestehen, daß mich diese Bedenklichfett bei meinen Confirmationen äußerst besorglich machte. Und dann: soll der Confirmand nach der obigen Erörterung kein Glaubensbekenntniß ablegen, weil er schon von Mutterleibe an ein Kind des sinaitischen Jsraelitenbundes ist, so ist's ja hier dasselbe, und wie dürfte also seine Bundes-, Religions- und Pflichttreue von dem selbstständigen Gelöbniß erhärtet werden, er ist ja? אין שבועה חל על שבועח י*»» מושבע ועומד Allein wollte man wegen der erster» Bedenklrchkeit kein Gelöbniß ablegen lassen, so dürfte man gar keinen Bürger-, Amtseid :c. schwören lassen, weil der Schwörende seinem Eide nicht nachkommen möchte. Geschiehet ja eben darum der promissoriale Eid, um desto vorsorgender, schützender und schärfer das Gewissen zubinden, je mehr Versuchungen zur Pflichtvergessenheit sich deffelben bemächtigen könnten. Reißt es sich dann von dem ihm gegebenen Anhaltpunkte dennoch los, so haben wir doch das Unsere gethan. Wir hätten nur da, wo vermöge der Individualität und der Lebensvsrhältnisse des Gelobenden die Übertretung seines Wortes voraussichtlich sein dürfte, den Inhalt und Gegenstand der Verpflichtung mehr zu beschränken. — — Es ist aber besonders

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