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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 1 · p. Seite 87

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 1
Article
Über die synagogische Zulässigkeit und Einrichtung der Confirmation
Date
1835-01-01
Page
Seite 87 (sequence 20)
Language
German
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und Einrichtung der Conffrination. 87 Jore den §. 203.. festgesetzt ist: ״Wer da fürchtet, der Begierde zum Bösen zu unterliegen, oder aus Trägheit die gute That nicht zu üben, der soll schwören und geloben, um sich zu stärken, und wer Gelübde thut, Behufs der Befestigung,und Besserung seiirer Gesinnungen und Handlungen, ist rühmenswerth." Zulässig ist ferner die Einsegnung. Kinder und Andere zu segnen war inr Gebrauch im Urisraelitenthum und ist bis zu dieser Stunde in Israel nicht außer Gebrauch gekommen. Jsaak und Jacob segneten ihre Kinder (1. B. Mos. 27. 49.) Moses und Ahron, David und Salomo das Volk (3. B. Mos. 9, 23; 2. Sam. 6, 18; 1 Kön. 8, 55,), so wie bis heute die israelitischen Eltern ihren Kindern häufig, besonders bei deren wichtigen Handlungen und Veränderungen, gleichwie die Rabbiner: oft, und bei besondern Veranlassungen, z. B. bei'm sogenannten ״Bedecken" zur Trauungsvorbercitung, andern Personen den Segen ertheilen. — Es wird Niemand die Auflegung der Hände bei der Segenertheilung als »«israelitisch finden und meinen, daß sie wie im Christenthume die Mittheilung der Gaben des heil. Geistes, oder die Einweihung zu dem Geschäfte der Ausbreitung der Religion bedeuten solle, wozu indeß auch im Jsraelitenthume sich Analogieen finden, wie z. B. die . Auflegung der Hände Mosis auf das Haupt Josua's (4. Mos. 27; 5. Mos. 34.) und jene Worte 2. Mos. 19, 6.: ״Ihr sollt mir ein priesterliches Reich sein" (gleich dem Priester die Gotteslehre verbreiten); vielmehr betrachtet gewiß jeder Jsraelite das Händeauflegen als Symbol der Segnung, wie schon der Patriarch dem Menasche und Ephraim mit Sorgfalt

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