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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 1 · p. Seite 78

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 1
Article
Über die synagogische Zulässigkeit und Einrichtung der Confirmation
Date
1835-01-01
Page
Seite 78 (sequence 11)
Language
German
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7tz V. Über die synagogische Zulässigkeit eine Neuerung, sondern nur in anderer Gestalt schon in unserm frühsten Cultus gewesen. — Allein wäre dem also, warum haben wir nicht auch noch eine Spur von Mädchen-Confirmation, von einem Basmizwa- Gebrauch? Mag auch die Gesetzesübung des weiblichen Geschlechts ׳.»מצות עשח שאין חזמן גךמא und eben darum, wie aus andern Ansichten, dessen Religions- und Schulunterricht beschränkt gewesen sein, immer hat es doch noch eine Menge Religionsgebote zu üben und bedurfte wenigstens in den allgemeinen und Hauptpunkten der Glaubens- und Pflichtenlehre des Unterrichts und der Weihe gleich dem männlichen Geschlechte? Warum ist ferner zu der sein sollenden Confirmation das zurückgelegte 13te Jahr unbedingt festgesetzt und dieselbe nicht von einem gewissen Grade erlangter Religionskenntniß abhängig. Warum finden wir in unsern Cultusschriften kein Wort von Anordnung und Einrichtung der Barmizwa-Confirmation? Wennhinlängliche Religionskenntniß dem Barmizwa - Werden vorangehen mußte, warum heißt's im Talmud (Aboth 5.): das Alter von 13 Jahren ist für den Anfang der Ge, setzübung" und" darauf das Alter von 15 Jahren erst für die TÄmud-Erlernung" (1ט״ p י״ג למצות p ׳(לגמרא da doch, nach talmudischem Princip selbst die Kenntniß der rabbinischen Vorschriften wesentlich zur Gesetzkenntniß gehört? — Wie sollten ferner die Zeitbedrängnisse die Formen der fraglichen Handlung verdrängt haben, da sie sonst eben die Cultusformen häufen und gehäuft haben? Von Esra und seinen Genossen, deren Eifer für die Befestigung und Ordnung des Cultuswesens man so mancherlei Einrichtungen in der Sy-

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