Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1835
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die synagogische Zulässigkeit und Einrichtung der Confirmation
- Date
- 1835-01-01
- Page
- Seite 83 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2929020-2929021-2929023-2929088--0099-2929224- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
und Einrichtung der Confirmation. 83 bunden werdende R e l i g i o n s p r ü f u n F. Hiergegen kann auch die starrste Orthodoxie nichts einwenden. Ist der Religionsunterricht gestattet, und bekanntlich sogar ein wesentliches Gebot der israelitischen Religion, so muß auch die Prüfung über den empfangenen Unterricht und die recht gefaßte Erkenntniß Statt haben dürfen. Wohl schloß man das weibliche Geschlecht von dem Religionsunterricht, nicht ganz mit Unrecht, aus, als dieser sich fast ausschließlich in talnmdischen Forschungen bewegte, die der Natur, dem leichten Sinn und der Bestimmung des zarten Geschlechts in mehr als einer Hinficht unangemessen und schädlich sind, weßhalb jener Grundsatz (Mischna Sota 3): ״wer seine Tochter Thora unterrichten läßt, leitet sie gleichsam selbst auf Abwege," allgemein leitend wurde. Nachdem aber in unsern Tagen jene Unterrichtsweise und Lehrgegenstände einer zeitgemäßen Erkenntniß des reinen Geistes und Inhalts der Bibel mehr und mehr Platz macht, wird der geläuterte und bessere Religionsunterricht auch für das weibliche Geschlecht als hohe Pflicht erkannt, wie,ihn schon als solche der Talmud selbst einschärft (daselbst: ״Ben Asai spricht: Jeder ist verpflichtet, seine Tochter Thora unterrichten zu lassen." «k. Jore dea §. 246, 6 mit Anmerkung). — Daß wegen der Prüfung das weibliche Geschlecht im öffentlichen Gottesdienst thätig auftreten müsse, kann schon bei Vergleichung mit dem zugelassenen Auftreten der Frauen zur Thora (Talmud Megilla 21. Orach chajim 282,3) nicht anstößig erscheinen Auch früher nahm das weibliche Geschlecht an dem Religionsunterricht in der öffentlichen Versammlung zu Jerusalem Antheil. 5. B. Mos. 31, 10 f. 6