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1. ANSCHNITT. Das Erbrecht überhaupt. 1. ('APITEL. ]Das Wesen und die Begründung des Erbrechts. §.!. E i 111 e i 11111 g. 1)01־ Mensel» hat als sinnlich vernünftiges Wesen das natürlulie Recht. Erdengiiter zu erwerben und. insofern er diese…
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B e g ־נ ii 11 d u 11 g (1e s E r b r e c 11 t s. Das Erbrecht beruht auf der Einheit der Familie, mit deren Entstellung ist die Grundlage für dieses Ilechtsverhültniss gegeben. Das römische Hecht nimmt bei der Intestatserbfolge den praesum…
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… Famidien dos väterlichen Stammes die Männer wählen dürfen,5 was ־ Talmud Baba Bathra 130•'. :l T. Baba Bathra 1:י|3<־, Maimonides Nachlot Gap. (5, §.11, Choschen Mischpat Cap. 28-J §. 1. 4 Numeri Cap. 3(5, v.!1. 6 Wie dies in dev Tliat den Töchtern …
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…Doch ״alt letzteres bloss für jene Generation, die das Land Kanaan in Besitz genommen.. (Baba Bathra 1 2u־l. vergleiche Nachmanides Numeri c. .'bi v.!1.) Baba Bathra 109'׳. 1 Baba Bathra Jos■.‘־ י* Baba Bathra 1 08“.
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F 0 1־ t■ s e t z u 11 g. Audi Brüder von bloss mütterlich(1!־ Seite beerben einanclei• :nicht,0 weil sie nicht Kinder eines und desselben Stammes sind. אמי קרא ממשפחתו וירש אוהד, משפחת אב קרויה משפחה משפחת אם אינה קידה משפחה דבתיב למשפהותם…
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e) Dessen Söhne, deren Kinder, Enkel n.s.w. f) Die Töchter des Grossvaters, deren Kinder, Enkel u. s. w.. (j) Der Urgrossvater, dessen Söhne und Töchter u. s. w. in auf- und absteigender Linie. 10. E r 1) r e e 111 d e 1־ S ö h n e. Natur u…
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…schliesst Michaelis, dass sie mit ihren Brüdern geerbt habe, eine Vermuthung, die keine feste Grundlage hat. Vergleiche Nachmanides Numeri (a. a. 0.). Nach Onkelos’ Ansicht wäre Serach eine Stieftochter des Ascher gewesen, deren Vater, ohne Söhne hint…
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8 - I 11. Ebenso gewagt ist die ‘Behauptung Michaelis’, aus Ne hemia (c, 6 v. (53) folgern zu wollen, dass eine Tochter des Barsilai aus Gilead von ihren Vorfahren geerbt, obgleich er gewiss einen Sohn hatte, wie fliese* aus II Samuel e. TV…
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… in .Ermanglung eines männlichen 'Deseendenten vom Sohne, dessen 6 Jebamot (>7;l,!llaba Uathva t4lh. 7 •Tebainot 22■'', Maimonides Nachlot Cap. I §. 7. Qliosehon Misclipat c. 27S!1. ■יי Kidduscliin 18״. Maim. Nnchlot c. 0 12, Ch. M. c. 28:; §. 2. '\ …
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II) - Töchter, Enkelinnen u. 8. w. an die Stelle des rechtmässigen Erben, nnd sie alle gehen demnach den eigenen Töchtern des Erblassers vor und zwar so. dass in dieser .Linie auch stets in gleicher Weise Söhne und deren Erben lind Erbinnen…
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II dieses ihr Erbtheil wieder unter sieh und) Köpfen gleichmässig zu vertlieilen ]iahen. Ebenso verliiilt es sidi, wenn and) ein Enkel des Erblassers gestorben ist und Kinder hinterlassen hat; da Avird auf dieselbe Weise die Erbportion des …
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12 Stirbt A und hinterlässt er einen Soli« C, eine Tochter E, zwei '.Enkel F und G. Söhne seines früher verstorbenen Sohnes B, und •endlich eine Urenkelin I Tochter seines ebenfalls bei seinem Leben verstorbenen Enkels II, der ein Sohn sein…
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13 dein die Reichen der Männlichkeit• erst später sich zeigen, erhält, nicht zwei Theile.18 §. 17. E o r t setz u 11 g. Auch der Erstgeborene des Yaters aus unerlaubter Ehe, selbst ein Bastard (“tEE “בכו) besitzt das .Recht■ de!• Erstgeburt…
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14 zwiefachen Theil erhält mul hier das lfeprnesentationsrcoht statt, findet, wie es sieh aus dem allgemeinen Erbgesetze (§. :18,14) ergibt. 25 §. 20. K e u e T heil u n g im .1 u b 0 1 j a h 1־ e. Die den Descendenten des Erblassers und de…
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gebürt (§. 18) bloss auf jenes Verwögen bezieht, welches beim Tode des Vaters vorbildlich ist (י(מוהזק nicht aber auf die nachher eiligetretene Mehrung desselben, wie etwa שבח und ,ראוי. a §. 22. ff o r t s e t z u 11 g. Stirbt Jemand mit .…
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…erschiedene Pflichten sind. Dass Gans die Quelle im Talmud unbekannt war, geht daraus hervor, dass er in Nota 119 bloss Maimonides Nacldot c. 5 2 anführt, den er aber falsch iuterpretirt, wir! klar ersichtlich ist aus Maimonides Isehot c. 1.9 und c. …
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17 Erblasserin nur dann, wenn keine Söhne und keine Descendenten der Söhne zurückgeblieben sind. Überhaupt tritt auch in diesem Falle das Bepräsentationsrecht in Kraft und geht bis ins TJnendliehe wie beim väterlichen Erbe. (§. 13.) 7 'Bezü…
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18 haupt kein Descendent derselben am lieben, so übergeht das Erbrecht auf den Grossvater, und zwar den Vater des Vaters, nach diesem an seine Söhne oder deren Kinder und Enkel und in Ermangelung derselben an seine Töchter oder deren .Desce…
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19 — die Ascendenten der Erblasserin deren gesetzliche Erben; wenn nämlich die Söhne und Töchter und deren Nachkommen bei ihrem Leben gestorben sind, treten nicht die vom gleichen Vater gezeiigton Brüder ihrer verstorbenen Kinder an ihre St…
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20 .su 11g«. Diejenigen Güter der Frau, die der Mann schätzungsweise־ der Art übernommen hat, dass der Gewinn aus denselben ihm gehöre,, aber auch der Verlust von ihm zu ersetzen sei אם פחתו פחתו לו ואם 5 הורדרו הות־״־ו לו heissen כסי צאן ב…