Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- II. Von der gesetzlichen Erbfolge.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 1)
- Language
- German
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F 0 1־ t■ s e t z u 11 g. Audi Brüder von bloss mütterlich(1!־ Seite beerben einanclei• :nicht,0 weil sie nicht Kinder eines und desselben Stammes sind. אמי קרא ממשפחתו וירש אוהד, משפחת אב קרויה משפחה משפחת אם אינה קידה משפחה דבתיב למשפהותם?‘בית אבותם: »Die Schrift sagt: die ihm angehören in seinem Familienhause sollen erben, darunter ist zu verstehen das Familienhaus des Vaters aber nicht das der ]Mutter, wie es an einer andern Stelle ausdrücklich heisst : »Nach den väterlichen Fa- -inilienhäusern.« 10 11״ cAernen. Von der gesetzlichen Erbfolge. 8. ». D i e 11 e i 11 e 11 f 0 1 g e. Da im Familienverbande der natürliche (Irnnd zur Erbfolge :zu suchen ist, und hierin wieder die Verhältnisse der Familiengliedei־ unter einander zu berücksichtigen sind, so bilden die Hauptglieder der Erbfolge: J.) Die Descendentcn. B) Die Ascendenten und C) Die Ehegatten. Die Descendentcn sind : a) Die Sühne des Erblassers. b) Deren Kinder, Enkel, Urenkel n.s. w. 0) Die Töchter des Erblassers. ä) Deren Kinder, Enkel, Urenkel u. s. \v. Die ^Reihenfolge der Ascendenten ist: a) Der Vater des Erblassers. b) Die Brüder des Erblassers, deren Kinder, Enkel, Frenkel n. s. w. ■ c) Die Schwestern des Erblassers, deren Kinder. Enkel, Urenkel n. s. w. d) Der Gl rossvater von väterlicher Seite.;׳ JJabu JJatlmi I0s:l. '■u Baba .'Bathva le!׳׳>.