Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- IV. Ascendenten.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 1)
- Language
- German
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17 Erblasserin nur dann, wenn keine Söhne und keine Descendenten der Söhne zurückgeblieben sind. Überhaupt tritt auch in diesem Falle das Bepräsentationsrecht in Kraft und geht bis ins TJnendliehe wie beim väterlichen Erbe. (§. 13.) 7 'Bezüglich des mütterlichen Erbes hat der Erstgeborene keineu Vorzug und erhält derselbe mit seinen .Brüdern einen gleichmassigen Theil. 8 ]V. CAIMTKL. Ascen&enten. §. 25. ID i 0 11 e i 11 e n f o 1 g e. Stirbt Jemand ohne Descendenten, so geht das Erbrecht auf dessen Ascendenten über und ist in erster Reihe der Vater der Erbe seines Sohnes.1 Ist aber der Vater vor dem Erblasser gestorben, so treten seine Söhne, also die Brüder des Erblassers, an die Stelle des Vaters und sind gesetzliche Erben. Sind auch diese oder einer derselben vor dem Erblasser gestorben, so sind ihre Descendenten bis ins Unendliche die Erben, und es haben immer die Söhne vor den Töchtern den Vorzug; nur dann, wenn einer der Brüder keinen Sohn hat, erbt seine Tochter mit den Kindern oder Enkeln der andern Brüder, ja dieselbe hat sogar den Vorzug vor den Schwestern des Erblassers, obgleich diese demselben näher verwandt waren als jene. Stirbt der Erblasser ohne einen Bruder zu hinterlassen, und sind auch nach einemetwa verstorbenen Bruder keine Descendenten zurückgeblieben, dann übergeht das Erbrecht auf die Schwestern des Erblassers oder auf deren Kinder oder Enkel in derselben "Weise wie bei den Brüdern. 2 §. 2(>. F orts e tzun g. Ist aber beim Tode des Erblassers weder dessen Vater noch ein 'Bruder oder eine Schwester oder ein Kind dieser oder über- 7 Baba Bai hm 108., und 11 l־l, Maim. Naclilol c. 1 $. C11. 3L. c. 27(! §. 4 Baba Bathra 1111), Maim. das. c. 2 §. S, 011. M. c. 278 §. 1. 1 Baba Batlira 115״, Maim. das. c. 1 §. 3, C11. M. c. 27(5 §. 1. 2 Baba Balbra das.; Maim. Naelilot c. 1 §, 011. M. 270 §. 1. »10111־: l>as 1n0H״i,cl1-t111111״(liM■!־״ K1־l>ml1l. 2