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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 12

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
II. Von der gesetzlichen Erbfolge.
Date
1889-01-01
Page
Seite 12 (sequence 8)
Language
German
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…/3122061-10812809--029-280535
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12 Stirbt A und hinterlässt er einen Soli« C, eine Tochter E, zwei '.Enkel F und G. Söhne seines früher verstorbenen Sohnes B, und •endlich eine Urenkelin I Tochter seines ebenfalls bei seinem Leben verstorbenen Enkels II, der ein Sohn seines verstorbenen Sohnes 1) Aval־, so erhält der noch lebende Sohn 6'den dritten Theil des Nachlasses; ebenso erbt die Urenkelin /den dritten Theil; hingegen erhalten die beiden Enkel F und G zusammen ein Drittel, mithin ein jeder bloss ein Sechstel. Die Tochter E ist nicht erbberechtigt und erhält daher kein Erbtlieil. §. Hi. E 3־ b 1• (.1 ־; h t des E r s t g e b 0 1־ e n e 11. .Der erstgeborene Sohn erhält aus der Verlassenseliaft seines Vaters פי שנים ein zweifaches Erbtlieil, also bei fünf Söhnen ein Drittel, bei Neun ein Fünftel des in sechs, resp. in zehn Tlieile getheilten Vermögens. 11 Dieses Recht der Erstgeburt kömmt aber nur zu : L Dem erstgeborenen Sohne, der zugleich das erstgeborene Kind des Erblassers ist ־־איטית אונו als בבור מאב: die Mutter hingegen kömmt• in dieser Beziehung nicht in Betracht, möge sie auch mehrerc Kinder vor ihm geboren haben, so er nur ein בבור בזאב ist, besitzt er das Recht der Erstgeburt.15 2. Wenn er bei dem Ableben des Vaters schon geboren war. Derjenige Erstgeborene aber, der erst nach dem Tode des Vaters geboren wurde (wenn z. B. zwei Frauen zugleich beim Tode des!Erblassers schwanger waren oder bei Zwillingen), hat nicht das Beeilt des zweifachen Erbtheils.10 3. Wenn die Geburt eine natürliche דדך הרחם war.!Musste aber der sogenannte Kaiserschnitt vorgenommen werden יוצא דופן. so erhält er gleich den andern »Söhnen bloss ein einfaches Erbtlieil. r7 4.!Musste sofort bei seiner Geburt genau constatirt worden sein, dass er männlichen Geschlechts ist. Ein טומטום hingegen, bei 14 r>eut1־1׳onnm. c. 21־ v. 17. Baba Bathra 122'׳, Maimuui Naclüot 0. 2 §. I. Oh. M. c. 2 7 7 §. J. 15 Beeil« >1-0» 4«!«'. Jliiim, rs'nclilot c. ׳_־ §.!). G11. 1M. a. a. <4. 10 Baba Bathra 14-2 Mai in. das. §. 2. Ch. M. das. §. •!. 'ד Bochomt 47'׳. Maim. das. c. 2 11. Oh. M. das. jj. 7.

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