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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 4

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
I. Das Wesen und die Begründung des Erbrechts.
Date
1889-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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IRI
…/3122061-10812809--020-280527
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wieder gegen das natürliche liecht der freien Wahl verstossen: würde: darum modifieirte der göttliche Gesetzgeber das natürliche 'Recht der Erbfolge und verordnet«, dass eine Tochter nur dann Erbin sei, wenn der Vater ohne männliche .Descendenten gestorben, ist. .Die heilige Schrift bezeichnet dies mit dem Ausdrucke דהעברו/ט »Übertragen«; dazu macht der Talmud die Bemerkung בכולן נאמרה בהן נתעה ובאן נאמדה בהן העברה שאין לך שמעביר נחלה משבט לשבט אלא בת הואיל ובנד, ובעלה יו־שין אותה »In der ganzen Erbfolgeordnung bedient sich die Thora des Ausdruckes »geben«, bloss in dem Falle, wenn, kein Sohn zurückgeblieben ist und die Tochter als Erbin erscheint, wird der Begriff »Übertragen« gebraucht, weil mit ihrem Antritte des väterlichen Nachlasses ein Übertragen des Erbgutes von einem Stamme auf den andern stattfindet, da doch ihr Sohn und ihr G atte, die einem andern *Stamme angehören können, einst ihn4 Erben, sein werden.« <! 8* «• F 0 r t s e t z u 11 g. Aus demselben Grunde erleid(! die natürliche Erbfolge eine andere Beschränkung, und zwar die, dass di(*!Mutter nicht Erbin ihrer Kinder ist7;■־ denn wenn sie später als kinderlose Witwe sterben würde, müsste den Verwandten von Seiten ihres väterlichen Eamilienstammes das Erbrecht ihres Nachlasses zufallen, wodurch wieder eine Übertragung von einem Stamme auf den andern stattfände. .7 י§ F o r t s e t z u n g. Ebenso erbt das Weib nicht das Vermögen ihres Mannes;s weil auch hier ein Übergang des Erbes von einem Stamme auf den andern erfolgen würde, da die Verwandten aus dem väterlichen Stamme der Gattin deren Erben sind. Descondenten des Vaters Nachlass erbten. (Numeri e. .‘hi, v. 8.) Doch ״alt letzteres bloss für jene Generation, die das Land Kanaan in Besitz genommen.. (Baba Bathra 1 2u־l. vergleiche Nachmanides Numeri c. .'bi v.!1.) Baba Bathra 109'׳. 1 Baba Bathra Jos■.‘־ י* Baba Bathra 1 08“.

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