Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- IV. Ascendenten.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
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18 haupt kein Descendent derselben am lieben, so übergeht das Erbrecht auf den Grossvater, und zwar den Vater des Vaters, nach diesem an seine Söhne oder deren Kinder und Enkel und in Ermangelung derselben an seine Töchter oder deren .Descendenten in derselben!leihenfolge wie beim Vater des Erblassers ועל לרך הזאת חלד, ממשמשת והולכת עד ראובץ: »mal so weiter in aufsteigender Linie bis Ruhen«. 3 mmפ *Stirbt A. ohne .Descendenten, so erbt dessen Vater B. seinen Nachlass. Ist er aber vor seinem Sohne A. gestorben, so sind dessen Söhne C und D, die Brüder des Erblassers, dessen Erben. Sind (7und I) auch schon gestorben und zwar C mit Hinterlassung einer Tochter N und D mit Zurücklassung des Sohnes M und der Tochter L, so erhalten N und M jede]• die Hälfte des Nachlasses, während L nichts erbt. Sind auch diese Kinder des C und I) vor dem Erblasser A gestorben, so fällt die Erbschaft dem Grossvater E, und wenn auch dieser nicht mehr am Leben war, seinen Töchtern F und G, eventuell deren Descendenten zu. In dritter Reibe folgt der!Jrgrossvater II und nach ihm dessen Söhne I und K und ihre Descendenteil u.s. w. in aufsteigender Linie bis zum letzten Stammvater. E o r t s e t: z 11 n g. Auch beim Nachlasse einer verwittweton oder geschiedenen Erau, die ohne Hinterlassung von!Descendenten gestorben ist, sind ■יי liaba Bathra llän, Maim. «las. C11. INT. das.