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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 3

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
I. Das Wesen und die Begründung des Erbrechts.
Date
1889-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/3122061-10812809--019-280526
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,A nicht, dem natürlichen Erben die Erbschaft■ zu entziehen und einen ’.Fremden als Erben einzusetzen. 2 da selbst gegen denjenigen, der durch Schenkung seines Vermögens an andere seine natürlichen Erben enterbt, spricht der Talmud sein besonderes Missfallen aus. 3 Allein um den Nachlass der eigentlichen Eamilie und dem väterlichen Stamme des Erblassers zu erhalten und hiedurch mittelbar für das Wohl des Staates zu sorgen, verfügte das mos.-talm.!Recht gewisse Modificationen und!Beschränkungen der natürlichen Erbfolge. M o d i f i c ationcii in d e r E r b 1' ö 1 g e. In Anbetracht dessen, dass das mosaisch(1 Gesetz durch den Rückfall der verkauften Güter im «Jubeljaln־(' und durch andere Gesetze auf der einen Seite dem ’.Pauperismus und auf der andern ■ der Anhäufung der Güter vorzubeugen strebt : in Anbetrachtdessen, dass das göttliche Gesetz den gleiehmässigen ursprünglichen :.Besitz der einzelnen Stämme und Familien zu erhalten sucht und ■verordnet: ולא תסוב נחלה ממטה למטה אהד בי איש בנחלתו ־דפקו מטות בני ' •מ־־אל »Und die Erbtheile sollen nicht fallen von einem Stamme zum andern, sondern ein «Jeglicher soll anhängen an seinem Erbe nach den Stämmen der Kinder Israels«;1׳ ferner in Anbe- .tracht dessen, dass Israel als ein Ackerbau treibendes Volk den;grössten Tlieil seines Vermögens in Immobilien besass; und endlich in Anbetracht dessen, dass der Gatt(1 der Erbe der Gattin, die Kinder die Erben der Mutter sind, so würde, wenn den Töchtern gleich den Söhnen das Erbrecht an dem Nachlasse des Vaters zufiele, nothwendiger Weise hei deren Verheiratung das Vermögen des einen Stammes an (1inen andern übergehen, es müsste denn die ge- ^setzliche Norm gelten, dass MÜdchen überhaupt nur aus den Famidien dos väterlichen Stammes die Männer wählen dürfen,5 was ־ Talmud Baba Bathra 130•'. :l T. Baba Bathra 1:י|3<־, Maimonides Nachlot Gap. (5, §.11, Choschen Mischpat Cap. 28-J §. 1. 4 Numeri Cap. 3(5, v.!1. 6 Wie dies in dev Tliat den Töchtern /dafehads befohlen wurde (Numeri Cap. 315, V. (5) und ebenso jenen Töchtern, die in Ermanglung eines männlichen

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