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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 15

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
III. Rechte der Töchter des Erblassers.
Date
1889-01-01
Page
Seite 15 (sequence 2)
Language
German
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IRI
…/3122061-10812809--033-280538
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gebürt (§. 18) bloss auf jenes Verwögen bezieht, welches beim Tode des Vaters vorbildlich ist (י(מוהזק nicht aber auf die nachher eiligetretene Mehrung desselben, wie etwa שבח und ,ראוי. a §. 22. ff o r t s e t z u 11 g. Stirbt Jemand mit .Hinterlassung von Söhnen und Töchtern und einem Hermaphroditen טומטום oder auch von einem אנדרוגינוס, so ensteht die!frage, ob der letztere männlichen Geschlechts ist und somit mit den Söhnen zugleich erben würde, oder weiblichen Geschlechts, mithin vom Erbrecht ausgeschlossen wäre und bloss Ansprucli auf Erhaltung hätte. In diesem!falle tritt der Hechtsatz in Kraft: 'אין ספק מוציא מידי ודא »Der, dessen Hecht zweifelhaft ist, muss, insolange er sein Hecht nicht beiveist, vor dem. dessen Hecht gewiss ist, gänzlich zurücktreten«.3 4 Ist also die. Erbschaft hinreichend, dass die Söhne erben und die Töchter alimentirt werden können, so weisen die Söhne den Hermaphroditen zu den Töchtern, d. 11. er erhälHjloss die Alimentation; ist das Vermögen gering, so dass es bloss für die Alimentation ausreicht, so weisen die Töchter ihn an die Söhne, und ist er so wie die andern Söhne auf die Wohlthütigkeit angewiesen.(i M i t g i f t d e r T ö c 111 c r. Hebst der Alimentation sind die Söhne verpflichtet, ihren Schwestern bei deren Verheiratung aus dem Nachlasse ein Zehntel (עישר*;בסים) als Mitgift (נדוניא) zu geben, und zwar so, dass die, welche zuerst heiratet, ein Zehntel des vorhandenen Vermögens erhält, die zweite bei ihrer Heirat ein Zehntel von dem nach Abzug des der ersten gegebenen Zehntels noch übrig gebliebenen Vermögen; so wird denn der 'Wert des Quotienten immer kleiner in dem Verhältnisse der den früher verheirateten Töchtern bereits verabfolgten Beträge. Heiraten mehrere Töchter zugleich, so wird wohl eben nach dieser Weise je das Zehntel bestimmt, jedoch werden 3 Becliorot .V2״, Mahn. Iseliot c. 16 §. .r>. 4 Jebamot Maim. Naclilot c. r> 1.

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