Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- III. Rechte der Töchter des Erblassers.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 1)
- Language
- German
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14 zwiefachen Theil erhält mul hier das lfeprnesentationsrcoht statt, findet, wie es sieh aus dem allgemeinen Erbgesetze (§. :18,14) ergibt. 25 §. 20. K e u e T heil u n g im .1 u b 0 1 j a h 1־ e. Die den Descendenten des Erblassers und dem Erstgeborenen desselben ׳/ugelallenen Erbtheile verbleiben wohl denselben dem Wesen nach im .’Jubeljahre, doch wird eine formelle Neutheilung der Immobilien vorgenommeu. 2'! III. l’Al'lTKL. Rechte der Töchter des Erblassers. §.21. A 1 i m e u t a t i o n s 1־ e <• 111. Da nach dem mos.-talm. Erbrecht die Töchter des Erblassers, in dem Ealle, dass nach ihm »Söhne oder deren Descendenten Zurückbleiben, von der Erbschaft ausgeschlossen sind, ist es selbstverstündlich, dass für die Erhaltung der Töchter gesorgt werden ]misste; und in der That mussten die erbberechtigten »Söhne, in Eolge der vom Erblasser hei Eingehung seiner Ehe übernommenen Verpflichtung (תנא' כתובה), ihre »Schwestern bis zu deren Verheiratung oder der Erreichung des Vollreifen Alters (עד דתמ״ון) mit Kost, Kleidern und Wohnung aus der Verlassenschaft versehen.1 Diese Alimente sind gleichsam eine »Schuld an der Verlassenschaft, welche die »Söhne abzutragen haben, wie dies aus dem Wortlaute des Ciesetzes klar hervorgeht: »Wenn .Jemand stirbt und »Söhne und Töchter hinterlässt, so erben, wenn das Vermögen gross ist, die »Söhne, und die Töchter werden von ihnen alimentirt; ist das Vermögen aber klein, so werden die Töchter ernährt, selbst wenn die »Söhne zur öffentlichen Wohlthiitigkeit ihre Zuflucht nehmen mussten, erben sie nichts. 2 Dieses Alimentationsrecht der Töchter erleidet jedoch die Beschränkung, dass es sich, so wie das .Recht■ der Erst- 2"־ Baba Batlira II(»1׳, Maim. Nachlöt c. 2 §, 7. «« Bechorot r»2יי u. sonst האהץ ימחלקו לקוחות הן ומחזירי׳ זה לזה ביובל .Maim. Schmita Wejobel c. 11 §. 20; siehe Kessel'Mischna a. a. St. י Ketubot, 52>׳, Maim. Iscliot e. I 0 $. 10, J l; Eben Haeser c. 112 §, I. u. <». 2 Ketubot I OS1'. Baba Bathva 13011. Maim. das. §. 17, Eben Haeser das. §. 11,