Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
II. Von der gesetzlichen Erbfolge.
Date
1889-01-01
Page
Seite 10 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
85% known words query
IRI
…/3122061-10812809--027-280533
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

II) - Töchter, Enkelinnen u. 8. w. an die Stelle des rechtmässigen Erben, nnd sie alle gehen demnach den eigenen Töchtern des Erblassers vor und zwar so. dass in dieser .Linie auch stets in gleicher Weise Söhne und deren Erben lind Erbinnen den Schwestern vorangehen. 11 Anmerkung. Dieses Hecht des Enkels oder Urenkels, an die Stelle des parens zu treten, wird das Hepraesentationsrecht genannt. (31) nun dieses Successionsrecht so aulzulasseu sei, dass die Enkel nicht Kraft eigenen Rechts, sondern bloss als Erben ihres Vaters den Grossvater beerben, oder oh sie aus eigenem Rechte dem Grossvater succediren und das H.epraesentalionsrecht nicht streng im eigentlichen Sinne zu nehmen sei, darüber sind die Meinungen der Juristen gethcilt (vergleiche Dalwigk 1. Th. 4$. 24 Arndts, 'Ritter v. Arnesberg, »Pandekten« 2. Auflage 8. 7813 und Gans » Das Erbrecht« I. Hand 8. 154). Enger (».Das öst. Erbrecht systematisch dargestellt« Leipzig .18(54 ij. HÖ) behauptet : »Sie rücken, was die Grösse ihres Erbtheils betrifft, an die Stelle ihres verstorhonen Parens, erhalten aber dieses Erbtheil Kraft eigenen Hechts, indem ihnen die Erbschaft auf Grund des verwandtschaftlichen Verhältnisses, in welchem sie selbst zu dem Erblasser stehen, angeboten wird: das sogenannte Kepraesei 1 tations- oder Vorstellungsrecht bezieht sich auf die י' " nicht auf die Erbberechtigung«. Diese Ansicht findet■ sich schon im Talmud, denn auch in diesem ist die Erage aufgeworfen, ob der Enkel מבח אבוד. דאבא oder מיה אביו קאתא und ist eine Meinung מצי אמי מיה אבוד דאבא קאתינא ובמקום אבא קאימנא »Er (der Enkel) kann sagen, ich komme als Erbe meines Grossvaters und beanspruche die Erbportion meilies Vaters«.12 $. 14. E o r t s e t z '1111 g. Sind ausser den Descendenten des verstorbenen Sohnes noch Söhne des Erblassers zurückgeblieben, so erhält ein Jeder von ihnen aus der Verlassenschaft einen gleichen Tlieil, wie die summtliehen!Descendenten des verstorbenen Bruders zusammen, welche 11 Haha Bathva I 1:>יל יוצאי יריבו של בן קודמין לבת '־, Mahn. Nachlot, c. 1 § Oh. M. c. 27« §. 1. 12 Jlaha Batlira sich« Ch. M. c. '211 §. 1׳. 303569

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.