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  1. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 210

    Dass beide, wenn sie nicht im Jahre 1786 das sechzehnte Jahr ihres Alters bereits erreicht hatten, sich über den gemachten Fortgang in der Normalschule nicht nur mit Zeugnissen ausweisen, sondern sich auch der Prüfung bei dem christlichen S…

  2. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 211

    oder einer Jüdin von dem Lande in die Stadt Prag, oder von der Stadt Prag auf das Land, so wie bei Uibertragung eines Vermögens durch Erbschaft, und dergleichen Fälle, bei dem bisher bestandenen Abfahrtsgelde, noch ferners zu verbleiben. 38…

  3. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 212

    worden, dass jeder jüdische Hausvater einen bestimmten Geschlechtsnamen führe; denselben hat er stets im verändert beizubehalten, und sind jene Kinder und Nachkömmlinge, solange sie in den Erbländern wohnen, danach immer auf gleiche Weise z…

  4. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 213

    46. Jeder Jude ist berechtigt Wechselstuben und Großhandlungen zu errichten, wenn er die im Allgemeinen deshalb vorgeschriebenen Eigenschaften, und nöthige Handlungskenntnisse ausweiset. Unter eben dieser Vorsicht sind sie auch förmliche Ha…

  5. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 214

    48. Das Hausiren ist den Juden in der Stadt, und auf dem Lande, jedoch nur dergestallt gestattet, dass sich solches in der Stadt Prag nur auf alte Waaren und Kleidungsstücke, auf dem Lande aber auf die im Hausirungspatente bestimmten Artike…

  6. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 215

    gängern, Landstreichern, und muthwilligen Bettlern sowohl, als wegen wahrer Armen getroffenen Vorkehrungen, auch in Ansehung der Juden strenge gehandhabt werden. 53. Jede jüdische Gemeinde hat daher für die Verpflegung ihrer Armen eben so z…

  7. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 216

    58. Wie die böhmische Judenschaft in politischen Angelegenheiten den Landesstellen unterworfen ist, so soll sie in Rechtssachen von den bestehenden ordentlichen Gerichten abhängen. Daher wird den Rabbinern, da ihre Gerichtbarkeit ohnehin sc…

  8. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 217

    62. Ingleichen sind die jüdischen Unterthanen, wie die christlichen zur Militärstellung geeignet, und daher alle wegen der Rekrutirung bestehenden Vorschriften auch auf die Juden anzuwenden, gleichwie denn auch alle bisher wegen Geldreluiru…

  9. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 218

    mittels Hofkanzleydekrets vom 15. Jänner 1. J. Zahl 6128 die höchste Entschliessung herabgelangt, dass von diesen Patente auf folgenden Gründen nicht abgegangen werden könne. Itens. In Ansehung der Religion Finde die Abänderung des 2t § kei…

  10. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 219

    schrift nun abzugehen würde um so weniger thunlich seyn, als hiezu nicht die mindeste gültige Veranlassung vorhanden sey und die erst angeführte Vorschrift einen doppelten guten Grund habe: Den ersten, dass die Staatsverwaltung auf diese Ar…

  11. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 220

    gene Frist auf weitere zwei Jahre verlängert worden ist. Da jedoch Ihre Majestät bei dernämlichen Gelegenheit unter einem zu befehlen geruht haben, dass nach Verlauf dieser Zeit kein Hebräisches im Auslande gedrucktes Buch in den k. k. Staa…

  12. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 221

    Diese ohnehin übergrosse Familienzahl zu vermehren würde auf keinen Fall zulässig seyn. Böhmen leide ohnehin schon genug unter dem Drucke der itzt daselbst bestandenden Juden, Anstatt ihre Vermehrung zu begünstigen, müsse die Staatsverwaltu…

  13. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 222

    4 tens. In Ansehung der Nahrungswege habe man die Juden keineswegs schon itzt den Christen gleichstellen, sondern nur durch vorbereitende Vorkehrungen versuchen wollen, dies einst bewirken zu können: Es sey wahrlich eine beispiellose Vermes…

  14. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 223

    Grunde nicht einmal eine neue Verfügung ist. Auch sey die auf die Uibertretung dieser Vorschrift festgesetzte Strafe der Sache und dem Charakter aller Juden ganz angemessen, weil dieselben noch immer an der Führung der hebräischen Handlungs…

  15. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 224

    Anmerkungen 1 Das hier veröffentlichte Judenpatent ist in der „Sammlung der politischen Gesetze und Verordnungen Franz II" Wien, 1798, Nr. 13, pag. 27-51, abgedruckt. Die Beschwerdeschrift der Juden liegt im Konzept, die Antwort der Regieru…

  16. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 225

    christlichen und zwar erst damals in die Schule kommen, wenn das allgemeine Schulgebet bereits beendigt ist; aus eben dieser Ursache sind die jüdischen Schüler täglich vor dem gewöhnlichen Schulgebete und 5. am Mittwoch und Samstag aber, st…

  17. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 226

    Zur Geschichte der Toleranzpatente in den Sudetenländern Von Prof. Dr. Ludwig Singer Vorbemerkung Die allgemeinen Ideen, von denen Josef II. und seine Räte sich in der Judenfrage leiten ließen, habe ich in dem Vortrage über das österreichis…

  18. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 227

    Daß ich, soweit es mir möglich war, auch das Allerwichtigste hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben bemüht war, bedarf keiner Rechtfertigung. Der Widerstand gegen die Judenemanzipation beruht nicht allein, aber doch in sehr…

  19. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 228

    DIE REFORMABSICHTEN KAISER JOSEFS II. Am 13. Mai 1781 erging das berühmte Handschreiben Josefs II. über die Verbesserung der Lage der Juden, nachdem es noch vorher die Zustimmung des Staatsrates gefunden hatte. Es war an den Vorstand der B.…

  20. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 229

    bilden. Auch die freien Künste (Malerei, Bildhauerei u. dgl.) sollten sie betreiben dürfen. 5. Können sie Fabriken errichten, endlich 6. alle Manufakturen, die wie Spinnen, Leinweberei, Taffetmacherei für freie Gewerbe erklärt sind. Dem Gei…