Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 228)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2196-2646541- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
DIE REFORMABSICHTEN KAISER JOSEFS II. Am 13. Mai 1781 erging das berühmte Handschreiben Josefs II. über die Verbesserung der Lage der Juden, nachdem es noch vorher die Zustimmung des Staatsrates gefunden hatte. Es war an den Vorstand der B.-ö. Hofkanzlei Grafen Blümegen und in gleichem Wortlaute an den ungarischen Hofkanzler Grafen Palffy gerichtet .x Es zerfällt in zwei Hauptteile. Der erste beschäftigt sich mit der Bildung der Juden, mit ihrer Einbeziehung in die sie umgebende Kulturwelt. Am wichtigsten erscheint dem Kaiser die sprachliche Angleichung oder doch Annäherimg an ihre Umgebung, die Beseitigung ihrer „Nationalsprache", außer beim Gottesdienste. Daher sollen sie verhalten werden, nach einer Frist von zwei bis drei Jahren bei Strafe der Nullität alle ihre Kontrakte, Verschreibungen, Testamente, Rechnungen, Handelsbücher, Zeugnisse, kurz alles, was eine Verbindlichkeit in gerichtlichen oder außergerichtlichen Handlungen haben soll, in der gerichtsüblichen Sprache jedes Landes zu führen. Die gewährte Frist sollen sie zur Erlernung der Sprache benützen. Zur Förderung dieses Unterrichtes sollen jüdische Schulen errichtet werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen ihre Kinder die christlichen Schulen besuchen dürfen, ja zu diesem Besuche verhalten werden. Der sonst so sparsame Kaiser ist bereit, - es ist das eine eigenhändige Einfügung - für die ersten Jahre aus den jüdischen Steuern und den für die Ehen bestimmten Taxen etwas zu diesem heilsamen Geschäfte zu verwilligen. Auch die Zulassung Vermöglicherer zu den höheren Lehranstalten und zu den Universitäten will er gewähren, ebenso die Freiheit, die nach Zensurgrundsätzen gestatteten Bücher zu lesen, jüdische Buchdruckereien wie in Böhmen einzurichten. Der zweite Teil bezieht sich auf die Vermehrung und Erweiterung der Nahrungswege, um sie „von dem ihnen so eigenen Wucher und betrügerischen Handel" abzuleiten. Folgende Punkte erscheinen dem kaiser besonders wichtig: 1. Der Ackerbau, wenn auch der Boden nur pachtweise in ihrem Besitze bleiben darf; besonders unbearbeitete und unkultivierte Grundstücke, aber auch kultivierte Grundstücke könnten ihnen übergeben werden - jedoch nicht solche untertäniger Kontribuenten. Die Bearbeitung müsse aber durch jüdische Hände geschehen. 2. Könnten sie auch Fuhrleute abgeben. 3. Wären sie zum Schuster- und Schneider-, Bau- und Zimmermannshandwerke und allen anderen Bauhandwerken, auch als Baumeister und Architekten bei entsprechender Vorbildung zuzulassen. 4. Für das Zeichnen Begabte mögen sich zu Kunsttischlern u. dgl. aus- 3 233