Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 226)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Toleranzpatente in den Sudetenländern Von Prof. Dr. Ludwig Singer Vorbemerkung Die allgemeinen Ideen, von denen Josef II. und seine Räte sich in der Judenfrage leiten ließen, habe ich in dem Vortrage über das österreichische Toleranzpatent (B'nai-B'rith Mitteilungen für Österreich 1932, Heft 1) dargelegt. Vielleicht habe ich dabei und bei der Besprechung einzelner Maßnahmen nicht ausreichend stark die grundsätzliche Abneigung betont, die sie gegen alles empfanden, was ihnen als religiöse Schwärmerei, Fanatismus, Werkdienst und Aberglaube in ihrer eigenen Kirche erschien und dem sie natürlich ebenso gegenüberstanden, wo sie es in einer fremden Religion fanden oder zu finden glaubten. Auch dafür gibt es ganz bezeichnende Äußerungen. Bei der vorliegenden Arbeit kam es mir vor allem darauf an, die Haltung der Wiener Regierung quellenmäßig möglichst klar zu legen und dabei, soweit mir der Stoff zugänglich war, beizubringen, was die Entscheidungen verständlich machen, zu ihrer Beurteilung dienen kann. Dabei waren Wiederholungen nicht ganz zu vermeiden. Daß Böhmen am ausführlichsten behandelt wurde, rechtfertigt sich durch die Wichtigkeit, die die Judenschaft dieses Landes nach Zahl, wirtschaftlicher und geistiger Bedeutung besaß, nicht minder aber dadurch, daß das Hofdekret vom 19. Oktober 1781 die erste grundsätzlich entscheidende Entschließung im Sinne des Handbillets vom 13. Mai 1781 war, daß es demgemäß auch in der Öffentlichkeit das größte Aufsehen erregte. Ich bin mir natürlich vollkommen bewußt, daß es methodisch durchaus geboten gewesen wäre, neben der Literatur, den gedruckten Quellen, den Beständen der Wiener Archive zum mindesten die einschlägigen Prager und Brünner Akten heranzuziehen, um so mehr, als der größte Teil dessen, was das Wiener Ministerium des Innern besaß, dem verhängnisvollen Julibrande des Jahres 1927 zum Opfer gefallen ist. Äußere Umstände, deren Überwindimg nicht in meiner Macht lag, haben mir dies unmöglich gemacht. Hoffentlich werden die cechoslovakischen Gelehrten, denen diese Quellen zugänglich sind, die nötigen Ergänzungen und Berichtigungen meiner Ausführungen beibringen. 1 231