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  1. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 190

    i reien, 1 eigen! Jüdische Gerbereien Anmerkungen Fortlaufende Herrschaft Ortschaft Christi. Gerbe gepachtet oder eigene gepachtete mit 1 christl. Arbeiter hinsichtlich der Produktion, des Pachtvertrages und der sozialen Stellung der Gerber…

  2. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 191

    Übersicht Kreis Christi. Jüdische Gerbereien Anzahl der Fälle, in denen die Gerbereien mit einer Branntweinbrennerei verbunden sind gepachtet oder eigen eigene gepachtete mit einem christlichen Arbeiter 6 — 16 — 8 Brünn ... ... 3 — 19 2 2 —…

  3. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 192

    Anmerkungen 1 Diese Studie ist aufgrund bisher unbekannter Akten der böhm. Hofk. (CDK) geschrieben, die gegenwärtig im Archiv des Min. I. in Prag in der Abt. der Personalprivilegien unter dem Schlagwort „Dumoulin" (auch: Du Moulen) erliegen…

  4. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 193

    sehen Werkstätten. Daß auf diesem Wege auch eine Reihe nicht voll ausgelernter Personen den Lebensunterhalt suchte, ist nur natürlich. Diese Erscheinung war damals fast in allen Handwerkszweigen verbreitet. Licht auf diese Zeiterscheinung m…

  5. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 194

    …sterlitzer Hauptmann an das Kreisamt in Brünn am 26. Feber 1719. - 25 Der Ungarisch-Broder Hauptmann an das Kreisamt in Holleschau am 26. März 1719.-26 Der Brzezoluper Hauptmann an das Kreisamt in Holleschau am 26. März 1719. -27 Der Kwassitzer Haupt…

  6. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 195

    Das Judenpatent von 1797 Von Dr. Simon Adler Das Judenpatent von 1797, das im Folgenden veröffentlicht wird, ist die wichtigste Quelle für die Erkenntnis der rechtlichen Verhältnisse, unter welchen die Juden in Böhmen ein halbes Jahrhundert…

  7. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 196

    Mit der Aufsicht über die Führung der jüdischen Matrik wird der katholische Ortspfarrer betraut, dem auch am Ende eines jeden Jahres ein genauer Auszug aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbebüchern übergeben werden muß. Keine Beschneidung d…

  8. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 197

    Jeder Jude, der nach 1770 geboren ist, muß vor seiner Trauung ein Zeugnis über seine deutschen Sprachkenntnisse vorlegen. Den jüdischen Lehramtskandidaten wird der Besuch der Hauptschule in Prag empfohlen und es werden ihnen Stipendien in A…

  9. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 198

    Die Gemeindevorsteher treten ihr Amt am 1. November nach der Wahl an. Sie haben die Rechte der Gemeinde zu verteidigen, für die Verpflegung der Armen zu sorgen und die Gemeindeumlagen einzuheben. Die Vorsteher sollen von den Gemeindemitglie…

  10. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 199

    blieb das Ehe- und Familiantengesetz, das im vorliegenden Patente aufgenommen wurde, bis zum Jahre 1859 in Kraft. Die böhmische Judenschaft wandte sich in geradezu leidenschaftlichem Ton gegen die Bestimmungen über die Heiratsbeschränkung. …

  11. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 200

    In der erwähnten Beschwerdeschrift der Juden wird darauf hingewiesen, daß die Juden Böhmens kaum zwei Prozent der Bevölkerung bilden und die Seele des inländischen Handels sind, während die nichtjüdischen Handelshäuser sich in erster Reihe …

  12. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 201

    Steuern wie den christlichen Mitbürgern auferlegen, da sie doch auch dieselben Pflichten hätten. Auf diesen Punkt der Beschwerde antwortet die Regierung, eine Abänderung der Steuer sei ausgeschlossen. Die Bittsteller seien mit ihrem Gesuche…

  13. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 202

    gionsübung sich entweder einen Rabbiner zu halten, oder ohne denselben zu bleiben. Die Bestimmung seiner Besoldung ist ihrem freyen Einverständniss ganz überlassen, und jeder einzelne derselben ist befugt, sich von dem Beitrage auszuschlies…

  14. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 203

    r. Um zu dem Amte eines Religionsweisers oder Schulsingers zu gelangen, ist drei Jahre nach Ausfertigung des gegenwärtigen Patents die Kenntniss des deutschen Schulunterrichts, immer aber ein Zeugniss von guten Sitten erforderlich. Die Zeug…

  15. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 204

    mit Aufstellung der Thora zu verrichten, hat dieselbe dafür zum Besten der jüdischen Normalschulen eine jährliche Taxe von 50 fl. zu zahlen. Diese Erlaubniss soll aber in keinem Falle weiter, als auf diese Familie, und ihre Hausgenossen sic…

  16. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 205

    15. Sowohl zu dem öffentlichen Gebrauche in den Synagogen, als zum Privatgebrauche, sind keine andere Religionsbücher erlaubt, als welche entweder von der Zensur in Wien, oder durch den in Prag angestellten Zensor der hebräischen Schriften …

  17. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 206

    jüdische Vereinigungen seyn, als sich mehrere Juden wegen ihrer Religionsverhältnisse, Religionsübung, oder wegen eines gemeinschaftlichen Rabbiners dazu freywillig gesellen. Aber auch wegen Beischaffung der Religionsbedürfnisse, als Unterh…

  18. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 207

    beizusetzen befugt sind. Jedem Wählenden wird davon eine Abschrift gegeben, damit er die Namen derjenigen, denen er seine Stimme ertheilet, abreissen, und sie dem Stimmensammler behändigen möge. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet. Achtens…

  19. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 208

    22. Die Gemeindevorsteher sollen von Seite der Gemeinde in Ehren gehalten, und ihnen das Amt durch Gehorsam und Folgsamkeit erleuchtert werden, wie der Stadtmagistrat selbst, ihnen mit Unterscheidung zu begegnen, angewiesen wird. Den Gemein…

  20. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 209

    27. Daher soll in der Regel einer jüdischen Familie nur in denjenigen Orten, wo im Jahre 1725 Juden geduldet waren, Aufenthalt gegeben, die im 26 § bestimmte gesetzmässige Zahl der Familien aber nie überschritten werden. Zu dem Ende hat das…