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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 193

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 193)
Language
German
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sehen Werkstätten. Daß auf diesem Wege auch eine Reihe nicht voll ausgelernter Personen den Lebensunterhalt suchte, ist nur natürlich. Diese Erscheinung war damals fast in allen Handwerkszweigen verbreitet. Licht auf diese Zeiterscheinung mitbezug auf das jüdische Element wirft z. T. die Studie von B. Heilig: Die Vorläufer der mährischen Konfektionsindustrie in ihrem Kampf mit den Zünften (hist. Jahrb., III-1931); seine Ausführungen kann man ruhig auf die Darstellung des Lebens in den übrigen Zweigen handwerklicher Produktion übertragen. 8 Zuschrift dd. Olmütz den 8. März 1719. 9 Es ist beachtenswert, daß gerade die Hauptleute zweier Nachbarkreise, des Olmützer und des Prerauer, übereinstimmende Gutachten einbrachten, die sich in Gegensatz zu den Gutachten der übrigen vier Kreishauptleute stellten welche den Vorschlag des Hofes mehr skeptisch beurteilten, ja ihn vielmehr als schwer durchführbar ablehnten oder doch stark ergänzten und berichtigten. 10 Zuschrift dd. Holeschau den 4. April 1719. 11 Wir werden weiter unten aus der betreffenden Tabelle aus der Höhe des von den Juden für die Gerbereien entrichteten Pachtschillings ersehen, daß Rottals Ansicht übertrieben war. Denn eine Gerberei, wie z. B. die in Wisowitz, von der der Pächter einen Jahreszins von 70 fl. entrichtete, konnte nicht zu den geringsten gehören. Wie widersinnig nimmt sich da aus, wenn die Wisowitzer Obrigkeit angibt, sie beziehe vom Juden als Pachtzins nur 70 fl. jährlich, und wenn sie in einen Atem bemerkt, die Gerberei arbeite nur schlechtes Leder und der jüdische Pächter könne keinen christlichen Arbeiter halten, da er sich selbst kaum ernähre. Man kann für wahrscheinlich halten, daß die Obrigkeiten bemüht waren, die Lage ihrer jüdischen Gerber schlimmer zu schildern, als sie tatsächlich war, wohl aus Furcht vor dem Fiskus, und daß sie nur so viel angaben, als öffentlich bekannt oder doch leicht feststellbar war, wie z. B. die genau formulierten Pachtverträge, daß sie aber im übrigen den Zustand der Gerbereien in den schwärzesten Farben malten. 12 In der Kopie der Rottalschen Zuschrift ist dieser Teil des Gutachtens unverständlich. Der Kopist hat vermutlich beim Abschreiben ein Wort ausgelassen, nämlich das Subjekt eines ganzen eingeschalteten Satzes. - Die Sachlage könnte so sein: die Juden als Großlieferanten von Rohstoffen für die mannigfachsten Handwerke belieferten auch diese christlichen Kleingerber mit Lohe und andern Bedarfsartikeln und sie würden trachten, sich auf diesem Wege für den durch ihre Ausschaltung aus der eigentlichen Gerbereiproduktion erlittenen Verlust schadlos zu halten. 18 Hier muß das Gutachten des Bürgermeisters der Stadt Gaya vom 1. April 1719 an den Kreishauptmann Rottal erwähnt werden. Es ist beachtenswert, da es den Standpunkt der autonomen Gemeinde zum jüdischen Handwerksbetrieb spiegelt. An die Anzeige, daß in der Stadt zwei Juden ihre eigenen Gerbereien besitzen, knüpfte der Bürgermeister auch Bemerkungen über ihr Verhältnis zur Gemeindeautonomie und kam auch auf die Wiener Reformvorschläge zu sprechen. Die beiden Juden besitzen zwar die Häuser samt den Werkstätten zu eigen, aber das eigentliche Handwerksrecht steht der Stadt zu, die es auch wem immer verpachten kann. Und darum erblickt der Bürgermeister von Gaya in dem Versuche, die Juden zur Einstellung christlicher Gerber in ihren Betrieb zu zwingen, einen Eingriff in die Stadt- und Zunftrechte. Auch hier wehrt sich also die Stadtverwaltung ihrer Rechte und namentlich ihrer Einkünfte, die aus der Verpachtung des Gerbereirechtes an die Juden in ihren Säckel fließen. 14 Zuschrift dd. Iglau den 29. April 1719. 16 Im Texte des Iglauer Kreishauptmannes ist dieser ganze Einwand äußerst bündig gefaßt, nämlich: „ob periculum perversionis ratione nimiae communicationis". Wäre dieser Einwand als „Gefahr des Übertrittes zum Judentum" zu verstehen, so müßte er als unwahrscheinlich, ja gegenstandslos abgelehnt werden, denn es ist nicht anzunehmen, daß der Jude auf seinen Arbeitnehmer einen solchen Zwang ausüben würde, der die Konversion des Arbeiters zur Folge hätte. Es scheint mir daher viel wahrscheinlicher, daß Rzikowsky befürchtete, die christ- 196 22

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