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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 192

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 192)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--2160-2646505
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Anmerkungen 1 Diese Studie ist aufgrund bisher unbekannter Akten der böhm. Hofk. (CDK) geschrieben, die gegenwärtig im Archiv des Min. I. in Prag in der Abt. der Personalprivilegien unter dem Schlagwort „Dumoulin" (auch: Du Moulen) erliegen, Sign. IV D 7c. - Am 3. Mai 1719 wurde dem Jakob Dumoulin, Gerbermeister aus Maastricht in Holland, von Kaiser Karl VI. das Privilegium erteilt, das Gerberhandwerk frei in Prag auszuüben. Diesem kaiserl. Gnadenakte ist eine Masse Akten beigeschlossen, die sich auf Dumoulins Gesuch beziehen, wie z. B. ein Fachgutachten der Prager Gerber über die Fertigkeit des Bittstellers u. a., und darunter auch ein ziemlich umfangreiches Schriftenbündel über den Zustand des jüdischen Gerbereiwesens in Mähren. Wie diese Akten zum Dumoulinschen Gesuche kommen, ist nicht leicht zu erklären. Vermutlich wurde vor Erteilung des Privüegs an Dumoulin der Zustand des Gerbereiwesens im Lande verhandelt und hiebei als Muster das Aktenkonvolut über eine ähnliche Aktion in Mähren benützt, die, von der Wiener Regierung angeregt, den Aufschwung des Gebereiwesens im Lande bezweckte . Vielleicht erwog man eine ähnliche Aktion auch für Böhmen. Das Thema unserer Studie ist fast völlig neu. Die Literatur über die Entwicklung des Gerbereiwesens in Mähren ist ganz unbedeutend. Abgesehen von den älteren Studien Elverts (ich meine da seine „Schriften der historisch-statistischen Sektion", Bd. XV, wo sich auf den Seiten 606 bis 633 ein Kapitel findet mit der Aufschrift „Die Leder-Fabrikation", das jedoch für unser Thema nicht das geringste bringt), gibt es eigentlich keine Arbeit, die sich ausschließlich mit der Entwicklung der Gerberei in Mähren in unserem Zeitpunkte befassen würde. Soweit sich d'Elvert mit der Geschichte des mähr. Gerbereiwesens beschäftigt, sind seine Nachrichten äußerst dürftig - für unsere Zeit bietet er überhaupt keine Nachricht - und sie fließen erst bei der Schilderung der Anfänge einer Blüte des Gerbereiwesens in theresianischer Zeit etwas reicher, als es zur Industrialisierung dieses Handwerkszweiges kam. - Ein gutes Urteü über die allgemeinen Grundsätze industrieller Betätigung zu Beginn des 18. Jhdt. in Mähren ermöglicht die interessante Studie von J. Sebdnek: Textilm podniky moravsk^ch Kounicü. - Z dejin industrialisace na MoravS na pocatku 18. stol. (Die Textilunternehmungen der mährischen Kaunitze. - Aus der Geschichte der Industrialisierung in Mähren zu Beginn des 18. Jhdt.; Casopis Matice Moravsk£, Jahrg. LV); die Studie handelt zwar von der Entwicklung eines anderen Industriezweiges, aber die Schilderung wirtschaftlichen Unternehmertums in Mähren ist auch für unser Gebiet wertvoll. Bei Sebanek findet sich dann die hauptsächlichste Literatur zur Geschichte des mähr. Merkantilismus verzeichnet. 2 Damit erklärt sich auch das riesige Übergewicht der Juden als Gerbereipächter. Die beigeschlossenen Tabellen zeigen, daß eigentlich alle jüdischen Gerber mit der belanglosen Ausnahme zweier Juden in der Stadt Gaya bloße Pächter waren. 3 Er tat dies mit der Zuschrift v. 22. März 1719. — 4 Das wird von Sack in seinem Gutachten ausdrücklich betont. - 6 Schubirz datiert sein Gutachten an das mähr. Landestribunal v. 17. März 1719. - 6 Zuschrift v. 21. März 1719. 7 Die Sache war freüich nicht so einfach, wie sich sie der Znaimer Kreishauptmann vorstellte. Er machte sich vermutlich nicht klar, daß es unter diesen stellenlosen christlichen Arbeitern eine ganze Reihe geschickter Fachleute gab, die sich gerade wegen der Zunftschranken nicht vom Fleck rühren konnten. Besonders dann, wenn es eine größere Anzahl gelernter christlicher Arbeiter gab, war es für sie nicht leicht, eine systemisierte Meisterstelle in der Zunft zu finden, ja es blieb ihnen nichts anderes übrig, als ihr ganzes Leben lang unselbständig zu bleiben.. Erwägen wir weiter, daß außerhalb der Zunft der selbständige Gewerbebetrieb« unstatthaft war, so verstehen wir, weshalb sich vielfach diese ausgelernten Arbeiter lieber einen andern Weg wählten, nämlich die sogenannte „Pfuscherei" in jüdi- 21 195

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