Mannheim
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  1. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 20

    20 richten, sei es ein Freier oder Sklave, sei es ein Gothe, Römer, Syrer, Grieche oder Jude"; „kein Zauberer soll im Hause eines Gothen, Kömers, Griechen, Syrers oder Juden gefunden werden", lautet ein Edict des narbonensischen Concils 1).…

  2. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 21

    21 haben wohl noch weniger die indictio judaica eingeführt. Sie stammt also sicherlich von einem der katholischen Regenten her, vielleicht von einem König nach Sisebut, der ihnen für diese Leistung Rückkehr und Aufenthalt gestattet hat. Es …

  3. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 22

    22 den zusammenschliessenden Worten: „Nachdem Gesetze für die Gläubigen gegeben worden sind, müssen auch Verfügungen für die Ungläubigen erlassen "werden" {quod post datas fidelibus leges, opwtuit et infidelibus constitutiones ponere legis)…

  4. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 23

    23 sponsionem ipsorum) zum Gesetze erheben. Erinnern wir uns, dass die getauften Juden unter Recewinth ein placitum ihrer Rechtgläubigkeit und Aufrichtigkeit des christlichen Bekenntnisses hatten ausstellen müssen. Darin hatten sie versproc…

  5. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 24

    24 Handschrift im Besitze des Klosters San Juan de los Reyes)1). Diese Novelle bildet jetzt den achtzehnten Paragraphen des Titels II. und hat die Ueberschrift „über den Unglauben der Juden" (de perfidia Judaeorum). Dieser Paragraph gehört …

  6. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 25

    25 ihres placitum zur Pflicht, denjenigen ihrer Genossen, welcher sich durch die Flucht dem Christenthum entziehen oder durch irgend ein Zeichen seine Abneigung gegen dasselbe an den Tag legt, anzugeben und anzuklagen. Die darauf folgenden …

  7. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 26

    26 und die Andern nicht zu ihrem alten Glauben und ihren Riten zurückkehren sollen"1). Die Receswinthische Sammlung tendirt also bei weitem mehr gegen die jüdischen Convertiten als gegen die Juden, beschränkt zwar die Letzteren, aber verlan…

  8. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 27

    27 Geistlichen mitbringen müsse, eine Art Pass, worin Tag der Ankunft, Dauer des Aufenthaltes und Tag der Abreise genau vermerkt werden sollten. Endlich befiehlt der letzte Paragraph, dass die Geistlichen sämmtlichen Juden des Ortes die Ges…

  9. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 28

    28 des Sklavenbesitzes behalten, diejenigen dagegen, gegen welche die Gewissheit vorliegt, dass sie, obwohl getauft, die jüdischen Riten beobachtet haben, sollen dieses Recht verlieren (Concedimus [licerdiam retinendi christiana maneipia] e…

  10. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 29

    29 3) Von der Egicanischen Sammlung kommt nur, wie oben auseinandergesetzt (S. 24), jenes Gesetz in Betracht, welches mit voller Gewissheit auf diesen König zurückgeführt werden kann. Die Tendenz dieses Gesetzes (II, 18) ist allerdings gege…

  11. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 30

    30 graphen will nicht die Bekenner des Judenthums maassregeln, sondern nur diejenigen, welche einen Schritt ins Christenthum gethan, überwachen, dass sie nicht durch halbe oder ganze Rückkehr zum Judenthum „die Sacramente der Kirche verspot…

  12. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 31

    31 swinthischen Sammlung antiapostatisch ist, so können sie xinmöglich Reccared zum Urheber haben, da es zu seiner Zeit noch keine Zwangstäuflinge mit der Zähigkeit des Judaisirens gegeben hat. Sagt ja der Einleitungsparagraph der Sammlung,…

  13. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 32

    32 bekannt war. Als Erwig das Concil zu scharfen Maassregeln gegen die apostatischen Neophyten entflammte, führte er dessen Mitgliedern zu Gewissen, dass sie die kanonischen Gesetze nicht ausser Acht lassen mögen und besonders jenes Gesetz,…

  14. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 33

    33 Erwig'schen Sammlung angehört, das ihm einige Geschichtsforscher vindiciren. Jener Paragraph, welcher den Juden, die noch nicht getauft sind, die Alternative zwischen Bekehrung zum Christenthum oder Exil mit noch andern Strafen stellt (I…

  15. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 34

    34 wiesen hat (S. 13). Auf die kanonischen Edicte dieser Synode, die zu Erwig's Zeit bereits ein halbes Jahrhundert alt waren, müssen wir zurückgehen, um den Ursprung der meisten Paragraphen in der Receswinthischen Sammlung zu finden. Damal…

  16. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 35

    35 einschärfen. Dagegen ist die Autorschaft der noch übrigen dazwischen liegenden Paragraphen zweifelhaft, und es giebt keinen Anhaltspunkt, den Zweifel zu heben. Es wäre aber für die Culturgeschichte der Juden unter den Westgothen interess…

  17. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 36

    36 1) Reccared. Ein Verbot für Juden, christliche Sklaven zu erwerben und in das Judenthum aufzunehmen (II, 11). 2) Sisebut. Ein Verbot, christliche Sklaven zu behalten (II, 13, 14). 3) Sisenand. Ein Verbot für Juden und jüdische Convertite…

  18. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 37

    Das Seminar begeht die vierte Gedächtnissfeier seines würdigen Stifters und nähert sich allniählig dem Ziele, das derselbe ihm in weiten Umrissen vorgesetzt. Das Serninar soll nach dem Willen des Stifters eine Anstalt zur Heranbildung von R…

  19. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 38

    …ilung: Pentateuch: Leviticus von Cap. 15 ab mit besonderer Berücksichtigung der alten Uebersetzer und der Commentatoren Raschi und R. Moses ben Kachman (Ramban). — Talmud: statarisch: Gittin vom vierten Abschnitte ab bis Ende des Tractats. — Talm…

  20. 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 39

    …te, von der Maccabäerzeit bis zum Abschluss des Talmud, verbunden mit Literaturgeschichte. Dr. Bernays las: Griechisch: Homer, llias Buch 9, 10, 11, 12. Herodot Buch 6, 7. Piaton, Alldbiades I, II. Phädon. — Latein: Virgil Aeneis Buch 6, 7. Ausg…