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  1. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 18 · IV. Ascendenten.

    18 haupt kein Descendent derselben am lieben, so übergeht das Erbrecht auf den Grossvater, und zwar den Vater des Vaters, nach diesem an seine Söhne oder deren Kinder und Enkel und in Ermangelung derselben an seine Töchter oder deren .Desce…

  2. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 19 · V. Das Erbrecht der Ehegatten.

    19 — die Ascendenten der Erblasserin deren gesetzliche Erben; wenn nämlich die Söhne und Töchter und deren Nachkommen bei ihrem Leben gestorben sind, treten nicht die vom gleichen Vater gezeiigton Brüder ihrer verstorbenen Kinder an ihre St…

  3. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 20 · V. Das Erbrecht der Ehegatten.

    20 .su 11g«. Diejenigen Güter der Frau, die der Mann schätzungsweise־ der Art übernommen hat, dass der Gewinn aus denselben ihm gehöre,, aber auch der Verlust von ihm zu ersetzen sei אם פחתו פחתו לו ואם 5 הורדרו הות־״־ו לו heissen כסי צאן ב…

  4. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 21 · V. Das Erbrecht der Ehegatten.

    21 1. Der Mann "beerbt die Drau niclit. wenn diese eine ארוסה ־und bei ihrem Tode noch im väterlichen Hause war. 8 2. In Ehen, die gesetzlich ungiltig sind; wie z. B. bei Verwandtschaftsgraden, worauf die כרת Strafe verhängt ist.9 Ebenso be…

  5. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 22 · V. Das Erbrecht der Ehegatten.

    22 8. 32. E 0 r t s 0 t zun g. Da der Mann der gesetzliche Erbe seiner Erau ist, so haben Kinder nur daun das Recht ihre Mutter zu beerben, wenn dieselbe■ von ihrem Manne geschieden, oder eine 'Witwe war, oder bloss: auf jene Objekte der Ve…

  6. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 23 · V. Das Erbrecht der Ehegatten.

    !erlassen 11a.be, als die כחוקות בדן דכ״ין betrogen; der erwähnte Ubersclmss bann jedoch ans Mobilien bestehen.15 3. Besitzen dieses Beeilt nur Söhne, nicht• aber Töchter, diese theilen den ganzen Nachlass, wenn keine Söhne zurückgeblieben …

  7. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 24 · V. Das Erbrecht der Ehegatten.

    24 Ebenso erhält sie das zugebrachte Gut, und zwar sowohl das der Nutzniessung (י(נכסי מלוג als auch das des eisernen Viehes (נכסי צאן בחל), erster*» ohne Ersatz des etwaigen Verlustes aber auch ohne Eidesleistung, letzteres hingegen mit• E…

  8. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 25 · VI. Erbrecht des Levirs.

    …der Ehe mit der Witwe seines kinderlos verstorbenen .Bruders vollzogen, so ist er, selbst wenn der Vater Itesp. dos li. Meir Rothenburg (ed. Prag) 112 S. 4, Eben Ilaoser c. 52, Glosse §. 4, c. 152, Glosse §. 19. Diese Bestimmung ־wird als (תקנת קהלותש״ום)…

  9. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 26 · VI. Erbrecht des Levirs.

    2« noch lebt, der alleinige Erbe des Nachlasses seines 'Bruders.2 'Doch beschränkt sich dieses, jeden Andern aussehliessende Erbrecht gleich wie beim Erstgeborenen (§. 19) bloss auf das Vermögen, welches bereits im Besitze des Erblassers wa…

  10. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 27 · VI. Erbrecht des Levirs.

    27 8. 40. F 0 r t s e1z u 11 g. Der Levir ist, wenn er auch die Leviratsehe vollzogen hat, gleichwohl nicht berechtigt, die von seinem Bruder geerbten Güter zu verkaufen oder zu verschenken, weil die donatio propter nuptias, die Ketuba, die…

  11. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 28 · VI. Erbrecht des Levirs.

    128 vor verstrichenen einundneunzig Tagen nach dem Ableben ihres Mannes oder nach der Scheidung von demselben wieder geheirathet, so ist das .Kind, welches im neunten Monate dieser zweiten Ehe geboren wird, ein zweifelhaftes (י(םפק בן תשעה …

  12. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 29 · VI. Erbrecht des Levirs.

    29 Stirbt der Levir vor der Besitznahme des Nachlasses seines verstorbenen Bruders und erscheinen dessen Kinder als Keprasentauten ihres Vaters mit der Angabe, der Zweifelhafte sei ihr Bruder, mithin sei die Verlassenschaft vom Bruder ihres…

  13. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 30 · VI. Erbrecht des Levirs.

    30 — Tod zuerst den Sohn der Tochter ereilt hat, in Avelchcm Falle nach dem Rechtssatz: אין הבן יורש את אמו בקבר das Erbrecht den andern gesetzlichen Erben des Grossvaters zuliele, da wird, da ein פפלן einem ספק gegenüber steht, der Nachlas…

  14. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 31 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    — :41 — dem Erblasser zu dienen verpflichtet ist; wenn der Erblasser jedoch ohne männliche Erben gestorben ist und die Tochter oder die Ascendeuten die Erbschaft antreten, so haben diese kein Recht an den heb. Knecht und ist derselbe mit de…

  15. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 32 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    32 gesetzlichen Erben; ('in jeder von'ihnen kann daher noch vor der Theilung seinen Tlieil verkaufen.28 §. 50. V e 1׳ z i c h t leis t n n g d e s E r ]) e n. Eine Erberklärung wird von dem gesetzlichen Erben ]licht gefordert und kann derse…

  16. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 33 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    33 ~־ und es jedem frei stellt, die Annahme eines Geschenkes zu verweigern.25 2. Der Mann kann vor Schliessung der Ehe zu Gunsten der Verwandten der ihm anzutrauenden Erau (בעודה אמסה) auf das Recht diese als wirkliche G attin (נשואה) zu be…

  17. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 34 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    — :54 Erblassers, so sind die* Erben nicht gehalten, das Plus aus ihrem Eignen zu zahlen.30 8י -V2. M: i n d e \־ j ii h 1־ i g o E 1־ b e 11. Hintcrliess der Verstorbene mehrere gleichberechtigte Erben, von denen die Einen grossjährig, die…

  18. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 35 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    ;jährigen ihren Tlioil haben wollen, eine gerichtliehe Schätzung des Nachlasses vorgenommen werden, und wenn der Erblasser keinen Vormund (אפוטרופוס) ernannt hat, das Gericht einen bestellen, der die ’Interessen der Minderjährigen vertreten…

  19. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 36 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    lieh abgegeben haben, und /war selbst zir G unsten eines Solchem,, der nicht die Ohasaka, für sich hatte.3,1 §. 50. E in׳ t s 0 t ״/׳ u n g. Hatte Jemand di(1 Clmsaka, dass er der Sohn des Erblassers, sei, hatte ihn jedoch dieser als solche…

  20. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 37 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    < een deuten zu hinterlassen, so erhält A vor Allem das von seinem väterlichen Erhtlieil dem G zugefallene Sechstel, rücksichtlich des!ihrigen Vermögens aber sind zwei Fälle zu unterscheiden, und :zwar ־. hat B die Bruderschaft des 0 mit Ge…