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— 42 — teil der ursprünglichen Urkunde in dem Zusatz in civitate Batisponensi, der Sp. 1084 und W. 1090 entspricht, erhalten. Dass in R. 1230 nur das erste Glied der Handelsbestimmungen wiedergegeben ist, hängt mit der prinzipiellen Verschi…
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— 43 — Der Vergleich mit Sp.-W. 1090 hat, besonders für die Handelsbestimmungen, gezeigt, dass wir für die ursprünghohe Regensburger Urkunde an eine Sp.-W. 1090 ähnliche Ausfertigung zu denken haben werden. Das wird auch für die R. 1182 und…
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— 44 — hervor. In Worms bildet wohl der Geldwechsel den Uebergang. Gegenüber den Zeugnissen, die bald den Warenhandel, bald die Geldleihe belegen, besteht nun die besondere Bedeutung der Regensburger Bestätigung von 1182 und der aus ihr noc…
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— 45 — In nomine sancte et individue Trinitatis. Fredericus divina favente dementia Romanorum imperator Semper augustus. Omnibus episcopis, abbatibus, ducibus, comitibus necnon omnibus regni nostri legibus obnoxiis notum sit, qualiter ludei…
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— 46 — .....concessionem et donationem quamdiu vixerit omnium prouentuum, lurisdictionum et iusticiarum omnium ludeorum degentium et Jiabitantium in Batispona cum omni iure et integritate, quemadmodum ad nostram et Imperii cameram spectare …
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— 47 — Köln, Stadtarchiv, Transsumpt in einem Vidimus des Bischofs Eberhard von Worms von 1260 März 11, das auch nicht im Original, sondern in einem Vidimus Erzbischof Wilhelms von Köln von 1360 Jan. 2 erhalten ist.--Dr. Höniger in der Zeit…
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- 48 — Erben (a. a. O. S. 57) geltend gemacht hat — „die merkwürdige Reihenfolge episcopus camerarius comes scultetus und abnorme Wendungen wie: de omni iusticia ad nos tantum hdbeant respicere und: cum eis vel adver sus eos tractare" —teil…
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— 49 — Also handelt es sich hier nicht um die Umarbeitung oder Erweiterung der Speierer Bestimmung, sondern um etwas ganz neues. Ein und derselbe Weg führt dazu, dies noch weiter urkundlich zu erhärten und zugleich zu zeigen, dass diese neu…
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— 50 — verfassungsgeschichtliche Beobachtung stimmt zu dem Resultat, dass die ganze Bestimmung erst aus der Mitte des zwölften Jahrhunderts ist. Es lässt sich von Koehnes Beobachtung aus aber weiter zeigen, dass das Amt eines Vorstehers der…
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— 51 — Von diesem, nicht vom Rabbiner, ist gesagt, dass seme Wahl vom Kaiser bestätigt werden soll, wie die des Schultheissen der Stadt.1) Die jüdische Bezeichnung des Vorstehers ist Parnes. Entsprechend dem episcopus, hätte er in der Urkun…
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— 52 — 1236: Iudei ... tarn in imperio quam in regno nobis communi iure immediale subiacent 1237: servitus ludeis indicta (s. Nachtrag S. 186). 1238: Iudei Wienne servi camerae nostre (s. Nachtrag S. 186). 123? (Sizilien) omnes et singuli I…
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— 53 - Mal für die einzelne Gemeinde ausgesprochen, 1236 bekommt das Verhältnis der gesamten deutschen Judenschaft einen bestimmteren, fortab technisch werdenden Ausdruck. Die Entwicklung geht fort: der technische Ausdruck wird bald auf die…
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— 54 — nehmen, dass die Ausdehnung der Kammerknechtschaft auf die Juden ganz Deutschlands unter Bestätigung der alten Rechte sich nicht nur zeitlich, sondern auch ursächlich an den Mainzer Landfrieden anschloss, und dass in diesem Zusammenh…
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— 55 — ausgeübt hat. Der Ausdruck servi, ihr jüngeres und charakteristischeres, obwohl inhaltsloseres Element, wurde nämlich wohl nicht von seiner in den deutschen Rechtsverhältnissen üblichen Anwendung1) auf das Verhältnis der Juden zur Ka…
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— 56 — III. Die Untersuchung müsste nach zwei Richtungen fortgeführt werden. Erstens müsste versucht werden, die urkundlichen Ausführungen an den geschichtlichen Wirkungen der Kammerknechtschaft nachzuprüfen. Da diese die Juden wesentlich a…
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— 57 — Nachweis, dass 1157 überhaupt nicht die Gemeinde Worms, sondern nur einzelne Juden, wie 1090, privilegiert wurden und dass der die Zugehörigkeit zur Kammer enthaltende Satz sogar schon der Vorurkunde Heinrichs IV. angehöre. Aronius s…
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— 58 — sie in die Landfriedensordnung hinein, 1182, soviel wir sehen können, zum ersten Mal in einen Schutzbrief.1) Das Mass des Zusammenhangs bezw. des Unterschieds der Kammerknechtschaft und der älteren Schutzverhältnisse lässt sich also …
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…uden im ehemaligen Stift Münster 1906 S. 4. 15. II. 1337 Juli 19. Münster. Bischof Ludwig von Münster ersucht die Stadt Coesfeld, den Juden Jacob von Wipperfürth und seine Frau Dyawale samt Kindern und Gesinde auf 12 Jahre in die Stadt aufzunehmen …
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… 60 — III. (1310—1357) Okt. 17. Wolbeck. Bischof Ludwig von Münster ersucht die Stadt Coesfeld, den Juden Minnemann von Burgsteinfurt und andere in einer ihnen von ihm übergebenen Urkunde verzeichnete Juden auf eine in der Urkunde angegebene Zahl von Ja…
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— 61 — den Juden übergebenes, Namen und Schutzfrist enthaltendes Schreiben hingewiesen wird und beide Angaben sich in der Novemberurkunde finden. Dann müsste man entweder annehmen, dass die Novemberurkunde zwölf Jahre älter ist und einen Mo…