Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Eine verlorene Urkunde Heinrichs IV. für die Juden in Regensburg
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 14)
- Language
- German
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— 44 — hervor. In Worms bildet wohl der Geldwechsel den Uebergang. Gegenüber den Zeugnissen, die bald den Warenhandel, bald die Geldleihe belegen, besteht nun die besondere Bedeutung der Regensburger Bestätigung von 1182 und der aus ihr noch erschliessbaren älteren Fassung darin, dass hier das QuantitätsVerhältnis der beiden sich ablösenden Elemente wirtschaftlicher Entwicklung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, d. h. fast die Ausschliesslichkeit des Warenhandels am Ende des 11., der Geldleihe am Ende des 12. Jahrhunderts, deutlich wird. 2. Zur Geschichte der Kammerknechtschaft. „Das komplizierte und seiner rechtlichen Natur nach schwer zu definierende Verhältnis der Kammerknechtschaft"1) bietet dem Versuch, es geschichtlich zu entwickeln, noch grössere Schwierigkeiten, als dem Versuch, es rechtlich zu definieren. Beides ist, da die Kammerknechtschaft nicht durch eine Verordnung eingeführt wurde, nur durch Rückschlüsse möglich. Ueber die allgemeinen Gesichtspunkte, unter denen die Entwicklung der Kammerknechtschaft zu beurteilen ist, herrscht keine erhebliche Meinungsverschiedenheit. Ebensowenig über ihren Inhalt. Mehr über ihre letzte Grundlage. Vor allem sind aber die Zeit und der Umkreis ihrer Geltung im einzelnen strittig und verlangen eine im wesentlichen urkundliche Sicherung. Führt man sie durch, so gewinnt man in ihr eine neue Grundlage für alle anderen Fragen. Deshalb folgen hier zunächst Zeugnisse, welche ermöglichen sollen, einen sicheren Anfangspunkt zu bestimmen und die Entwicklung bis zur vollen Ausbildung zu erkennen. I. 1157 Apr. 6. Worms. Kaiser Friedrich I. bestätigt den Wormser Juden ein Privileg Heinrichs IV. *) Bresslau in der Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden in Deutschland I 1887 S. 292.