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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 43

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Eine verlorene Urkunde Heinrichs IV. für die Juden in Regensburg
Date
1913-01-01
Page
Seite 43 (sequence 13)
Language
German
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— 43 — Der Vergleich mit Sp.-W. 1090 hat, besonders für die Handelsbestimmungen, gezeigt, dass wir für die ursprünghohe Regensburger Urkunde an eine Sp.-W. 1090 ähnliche Ausfertigung zu denken haben werden. Das wird auch für die R. 1182 und 1230 ganz fehlenden Bestimmungen gelten müssen, da sie auch noch im 12. Jahrhundert und später in Erstausfertigungen von Privilegien nicht fehlen1.) Die kleinen Verschiedenheiten von Sp. und W. kommen, da die Verfälschungen von Sp. sich deutlich herausheben, nur in der ersten Bestimmung in Betracht und hier hilft R. 1230 zu einer für die Frage der Kammerknechtschaft wichtigen Entscheidung.2) Zum Schluss sei kurz darauf hingewiesen, dass die innerhalb des ungefähren Wortlauts der ursprünglichen Urkunde in der Bestätigung von 1182 deutlich gewordene Entwicklung vom Geldwechsel und Warenhandel zur Geldleihe auf Pfand wohl das interessanteste Zeugnis dieses allgemeinen wirtschaftlichen Wandels ist. Die Geldleihe ist auf deutschem Boden für Kleriker und Laien seit dem 9. bezw. 10. Jahrhundert,3) für Juden mit einer Nachricht seit der 2. Hälfte des 11. und auch im 12. Jahrhundert erst sehr spärlich bezeugt.4) Es ist mit Recht betont worden, dass aus dem Fehlen älterer und häufigerer Zeugnisse nicht geschlossen werden darf, die Juden hätten sich vor dem 12, Jahrhundert von der Geldleihe ferngehalten.5) Sie wird sich in der älteren Zeit vom Warenhandel nicht ganz haben trennen lassen.6) Seit der Stauferzeit beginnt die Geldleihe nur in demselben Masse bei den Juden zuzunehmen, wie sie vom Warenhandel zurückgedrängt werden. Grössere Bedeutung kann die Geldleihe neben dem Warenhandel aber selbst zu Ende des 11. Jahrhunderts noch nicht gehabt haben. Das geht aus Sp.-W. 1090 und ebenso aus dem für Regensburg wahrscheinlichen Zeugnis von 1097 x) Z. B, in dem Privileg Friedrichs I. für die Juden in Wien, 1238, Aronius nr. 518; in dem Privileg des Herzogs Friedrich für die Juden in Oesterreich, Steiermark und Kram, 1244, Aronius nr. 547. 2) S. 49. 3) Höniger in der von L. Geiger herausgegebenen Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland I 1887 S. 84 ff. 4) A. a. O. S. 97, mit der Korrektur S. 151,1. Scherer, Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österr. Ländern S. 72 f. Caro, Socialu. Wirtschaftsgeschichte der Juden I 1908 S. 197 f. Hoffmann, Der Geldhandel der deutschen Juden während des Mittelalters (Heft 152 in Schmoller-Serings Staatsu. sozialwissenschaftl. Forschungen, 1910) S. 84 f., dessen mangelnde Trennung französischer und deutscher Zeugnisse (a. a. O. und S. 124), teilweise auch bei Caro, störend ist. ß) Höniger a. a. O. 88. Caro a. a. 0. Hoffmann a. a. O. ... Ä) Der Warenhandel konnte mittelbar zur Geldleihe führen, wenn der Kredit für gekaufte Waren durch ein Pfand garantiert wurde.

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