Mannheim
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  1. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 41 · Bemerkungen über Sprache und Sprachunterricht, als Beförderungsmittel der allgemeinen Bildung

    -4* recht bald, als einen der nächsten, interessantesten und reichhaltigsten Stoffe darzustellen, die das Nachdenken des Menschen überhaupt in Anspruch nehmen können. Die Muttersprache oder nichts ist im Stande, dis ganze Seele anzuziehen, …

  2. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 42 · Bemerkungen über Sprache und Sprachunterricht, als Beförderungsmittel der allgemeinen Bildung

    42 - dem Gange unserer Vorstellungen; dann der'Uebergang von der Etymologie (Wortbildung, Lehre von denWörlern) zur ׳Syntax (Wortfügung, Lehre von den Wo rten) und endlich die ganze Syntax selbst! Gewiß, Kaje tan Wei ller hat Recht, wenn er…

  3. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 43 · Das Mädchen und die Maiblume

    Das Mädchen und die Maiblum 1. Das Mädche in Ä^aienglöckchen, schön willkommen Hier in Haines Schattengrün! Warum aber so vorborgen Und so ungesehn verblühn? Will dich hin zur Wiese tragen Wohl recht sorgsam und bedacht, Wo schon seit viel …

  4. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 44 · Das Mädchen und die Maiblume

    ׳.2־ D i e M a i b l u m t. E Gutes Mädchen, wohl erkenne Dankbar deine Gut' ich an, Aber freundlich mir verzeihe, Wenn ich dir nicht folgen kann. Laß mich in den engen Granzen, Wo ich froh und glücklich bin, Nicht nach eit'lem leeren Glänz…

  5. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 45 · Gesetzgebung

    45 VIII. Gesetzgebung. 1) Warschau. Se. Kaiserliche Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, folgendes Huldvolle Dekret zum Besten der Israeliten im Königreiche Polen, zu erlaffen, wodurch zugleich die Ausführung des frühern Edikts, …

  6. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 46 · Gesetzgebung

    •־יי■'"׳-*,'“' 46 wenden haben. Gedachte Komite wird der Regicrungscomission für die geistlichen und Unterrichtsangelegenhciten «inverleibt. . 2) Der Komite liegt zuvörderst ob, sammtliche zu verschiedenen Zeiten, in Betreff der alttestamen…

  7. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 47 · Gesetzgebung

    ?4 י 7) Die Konnte bestehet aus einem Direktor und zwei Assessoren, nebst einem Büreauchef und 2 Secretairen. 8) Ihr wird eine Begutachtungskammer bekgeordNet, welche aus einem Vorsitzenden und g anderen Mitgliedern, die sämmtlich Juden sei…

  8. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 48 · Gesetzgebung

    48 12) Mit fter Vollziehung dieser Verordnung ist Unser Statthalter u. s. w. beauftragt. Gegeben Warschau, den 22. Mai (3. Zuni.) 1325. .(L.S.) Alexand. er. 2) Kassel. Wir theilen hier die von Sr.Königkichen Hoh eit dem Churfürsten erlassen…

  9. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 49 · Gesetzgebung

    der Oertlichkeit und des Bedürfnisse?׳ vorerst auf drei Jahre geschehen, Nach deren Ablauf aber die schließliche Abtheilung an Unser Ministerium des Innern zu Unserer Bestätigung einberichtet werden. r §. 2. Eine jede solche Gemeinde soll i…

  10. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 50 · Gesetzgebung

    go ״־״,־י-»•״■״־״ eines Übeln Lebenswandels schuldig, macht, oder die Gemeinde nachweiset oder das Landrabbinat erklärt, daß er seinem Berufe nicht entspreche. §. 6. Die Bestellung besonderer Schächter findet nicht weiter Statt, und es blei…

  11. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 51 · Gesetzgebung

    5* oder eines geeigneten Stellvertreters desselben, geprüft und zum Berufe eines Lehrers und beziehungsweise eines Rabbinen und Seelsorgers tüchtig befunden sein. Jeder Bewerber um eine Rabbinen - Stelle muß auch vor der Prüfung eins Probsp…

  12. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 52 · Gesetzgebung

    Ortes oder mehrerer benachbarten Orte frei, eine eigene öffentliche und mit geprüften Lehrern gehörig zu besetzende Schule, Unter der Aufsicht des Vorsteher - Amtes so wie des Kreisrathes, und unter der Leitung der Regierung, mit der Genehm…

  13. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 53 · Gesetzgebung

    zu treffen und darüber am die Regierung zu berichten hat. Damit die erforderliche Aufsicht auf diesen Gegenstand gehalten werden könne, haben die Gemeinde - Aeltesten nach einem vorzuschreibenden Muster ein Buch zu führen, worin alle Israel…

  14. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 54 · Gesetzgebung

    fremden Mißbrauche wird in einer eigenen Synagogen- und R a b b i n a t s - Ordnung gesorgt, und in dieser namentlich über dis Predigten und den G e s.a n g nähere Bestimmung dahin getroffen werden, daß die deutsche Sprache dabei vorzugswei…

  15. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 55 · Gesetzgebung

    L im Ge burts - Register: 1. Jahrj Monat und Tag der Geburt, 2. Geschlecht und Vorname des Gehörnen, Z. Vor - und Zunamen, auch Stand der ehelichen Eltern, und beziehungsweise der außerehelichen Mutter, so wie des außerehelichen jüdischen V…

  16. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 56 · Gesetzgebung

    . י״“״-•׳■■־״ 56 ger oder einem Aeltcsten bei fünf Thalern Strafe anzuzeigen', die Eintragung im Synagogen-Buche aber von dem Rabbinen (oder Vorsänger) und den Aeltesten gemeinschasilich.durch Unterschrift zu beurkunden. Die Aufbewahrung de…

  17. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 57 · Gesetzgebung

    Stiftungen, vorerst noch ferner, der Regel nach, von dem christlichen Armenwesen abgesondert bleiben. Eine, jede Synagogen - Gemeinde hat demnach ihre Armen allein zu versorgen, und kann von den Christen andere, als freiwillige Beiträge nic…

  18. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 58 · Gesetzgebung

    53 weise unter den am Hauptorte des Kreises wohnenden Glaubensgenossen, von.sämmtlichen Aeltesten der Synazogen - Gemeinden unter Leitung des Kreisrathes gewählt, das Wahlprotokoll an den landesherrlichen Kommissar eingesandt, und von diese…

  19. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 59 · Gesetzgebung

    59 sanger der einzelnen Gemeinden des Kreises Ms, und hat von allen Dienstvernachlaßigungen und Pflichtwidrig^ keiten derselben die Behörde in Kenntniß zu setzen. Dritter Abs ch n i t t. Von den Provinzial - Rabbinen. §, 26. Alle Rabbinen, …

  20. 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 60 · Gesetzgebung

    Ungezogenen Gutachten des Vorsteher-Amtes und des landesherrlichen Kommissars, desgleichen des Landrabbinats, von dem Ministerium seiner Stelle entlassen werden, vorbehaltlich des gerichtlichen Verfahrens im Falle der Uebertretung allgemein…