Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Gesetzgebung
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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L im Ge burts - Register: 1. Jahrj Monat und Tag der Geburt, 2. Geschlecht und Vorname des Gehörnen, Z. Vor - und Zunamen, auch Stand der ehelichen Eltern, und beziehungsweise der außerehelichen Mutter, so wie des außerehelichen jüdischen Vaters, falls dieser in die Eintragung seines Namens selbst einwilligt, oder dessen Vaterschaft durch richterliches Erkenntniß erklärt ist; B im Trauungs - Register: 1. Jahr, Monat und Tag der Trauung, 2. Vor - und Zunamen, Stand und Alter der neuen Eheleute, so wie. im Falle ein oder beide Theile schon verheirathet waren, deshalbige Bemerkung nebst Len Namen der früheren Ehegatten, Z. Vor - und Zunamen auch Stand der beiderseitigen Eltern der Eheleute; . C im Sterbe - Register: 1. Jahr, Monat und Tag des Todes, 2. Tag der Beerdigung, z. Vor - und Zunamen, Stand und Alter des (der) Verstorbenen, auch bei Minderjährigen Namen und Stand der Eltern. Auf der ersten Seite eines jeden dieser gehörig gebundenen Bücher hat׳ der Kreisrath die Seitenzahl desselben mit seiner Unterschrift zu bemerken. §. 1y. Ein jeder zur Eintragung in das Synagogen - Buch geeignete Fall ist binnen drei Tagen dem Rabbinen oder, wo der Rabbine fehlt, dem Vorsän-