Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1825-01-01 · Heft 1 · p. Seite 52

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 1
Article
Gesetzgebung
Date
1825-01-01
Page
Seite 52 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2304627-2304631-2304632-2310560--07142-2310797
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ortes oder mehrerer benachbarten Orte frei, eine eigene öffentliche und mit geprüften Lehrern gehörig zu besetzende Schule, Unter der Aufsicht des Vorsteher - Amtes so wie des Kreisrathes, und unter der Leitung der Regierung, mit der Genehmigung Unseres Ministeriums des Innern einzurichten. Hingegen wird die Annahme von Privatlehrern zum Ersätze des öffentlichen Schulunterrichts da, wo für denselben durch eine zureichende Anstalt gesorgt ist, gänzlich untersagt; auch soll zum Halten irgend eines jüdischen Privatlehrers, wenn gleich bloß für dm Religion^- Unterricht, die Erlaubniß der Regierung, hei Meldung einer Geldbuße von zwanzig Shakern, ausgewirkt werden, welche Strafe bei fortgesetztem Zuwiderhandeln bis zu zweihundert Thalern erhöhet werden darf. §. iz. Die Israelitischen Religionslehrer haben in dem Unterrichte der Zugend und der Erwachsenen allgemeine Menschenliebe, Unterwürfigkeit unter die Obrigkeit, Fügung in die bürgerliche Ordnung und Liebe zu dem Lande, in welchem sie geboren sind oder ihren Lebensunterhalt und Schutz finden, nach eigmer Angabe und richtiger Auslegung ihrer wesentlichen Neligions - Vorschriften zu lehren. §. 14. Die Rabbinm Und die Gemeinde - Acltesten sollen ferner gemeinschaftlich mit allem Fleiße dahin wirkm, daß die Knaben dem Ackerbau und anderen ordentlichcn Erwerbszweigen gewidmet, und von dem verderblichen Schacherhandel abgezogen werden, ein jedes .Widerstreben, besonders der Eltern, aber sofort dem ,Kreisrathe mittheilen, welcher die nöthigen Vorkehrungen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.