Mannheim
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  1. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 7

    LL »X» LL 7 thümer zurück, so ist der Kalif unumstößlich. Heißt es aber: Wenn du mir um diese Zeit nach Jerusalem Gesellschaft leisten wirst, so will ich dir alsdenn mein Haus um so viel verkaufen, so kann der Verkäufer allemal sein Wort wi…

  2. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 8

    r *XO sel der Sicherheit wegen, dcmLevi mit der Be, -ingung übergiebt, daß, wenn er die andre Hälfte in 14 Tagen nicht bezahlen würde , der Wechsel von Levi wieder an Simeon ausgeliefert werden sollte, so darf, im Fall, daß Ruhen sein Wort …

  3. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 9

    4L BX* 9 fetzen. Der Käufer selbst muß, wenn er von dem Verkäufer seinen Betrug vergütet haben will, denselben von jenem,-zwischen der Zeit wieder zurücke fordern, in welcher er das Gekaufte einem andern Kaufmanne, oder auch einen von seine…

  4. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 10

    10 L-L Gutdünken , bestimme, und einen gar zu übertriebnen Wucher damit treibe. Zu Verhütung dessen, war es im gelobten Lande überhaupt verboten, mit Victualien, als Getraide, Oel, Butter rc. Handel zu treiben; sondern jeder, dem Gott mehr …

  5. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 11

    …n Oath, und einen Ungelehrten um die Erklärung einer schwere» Schriftstelle ersuche, und dergleichen mehr. — Sonst hält Maimonides solche Verspottungen, und Sottisen für weit strafbarer, als die Betrügereyen im Handel und Wandel, deswegen, weil diese…

  6. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 12

    ir »X», ^4! und sich bey der Untersuchung betrogen findet.! Das einzige Mittel, Käufer an sich zu ziehen,! erlaubter, daß man nämlich die Waaren unter? ihrem Preiß, verkaufen, und die Boten, als! Kinder, Mägde, und Gesinde mit süssen Ges sc…

  7. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 13

    OX» 'S sich ihrer bemächtiget, eigentümlich zu gehören. H)ild, es mag nun in Wäldern und Feldern, die ihre eignen Besitzer haben, gefangen werden oder nicht, kann sich der Fangende, mit allem Rechte anmaßen, es müßte denn seyn, daß der Eige…

  8. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 14

    14 L* »XO LZ! sich jenes Gerüchte bestätiget. Ereignet sichaber , daß es widerrufen wird, und daß es z.E. heißt: Cs ist noch ein Sohn da, oder seine hin« terlaßne Frau befindet sich in geseegneten Umständen, so muß er alsbald wieder daraufr…

  9. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 15

    L4 »X» L-K '5 von dem ihm gegebnen wieder zurück fordern. —- Sonderbar ist es, daß, wenn einer von dem andern ein Geschenke mit den gehörigen Formalitäten annimmt, und es nachher doch nicht haben will, daß, alsdenn dasselbe nicht wieder sei…

  10. 1771-01-01 · Erstes Stück (1771) · p. Seite 16

    '5 L-S OX» ein Geschenke Machen, allein es soll nur zur Zeit ' noch nichts davon bekannt werden, so ist dieses keine gültige, und unumstößliche Schenkung. —. Wollte er eine Zeit darauf das, was er vorher an jemanden heimlich verschenken wol…

  11. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 17

    D c r I«d e. Achter Band, ZweyLes Stück. »in jüdischer Mann (das ist die Geschichte, die wir zuletzt schuldig blieben, und wor mit Mmmonides die Ungültigkeit heimlicher Schenkungen erläutern will) gedachte sich zum zweytenmale an ein gewiss…

  12. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 18

    18 L2 OXO willigte, wurde diesem ohngeachtet in seiner Hofnung betrogen: Denn als der Vater, der nunmehr in einem öffentlichen Schenkungs-Instrumente einer Braut alles vermachte, was er in seinem Vermögen hakte, weil dieses die einzige mögl…

  13. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 19

    MO -s ünb nur noch einen Theil davon übrig gelassenso ist die Schenkung richtig, und auf keine Weise umzustoßen: denn es laßt sich mmhmaßen, daß der Vater bcy den verschenkten Gütern noch Nicht eine Rücksicht auf die Möglichkeit-daß seili S…

  14. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 20

    20 LR 4L wird dieselbe nach seinem Tode für unrichtig erklärt: denn man vermmhet, daß er dadurch seine Frau nur zur Vormünderin über seine Kinder, oder auch über seine andern Freunde und Erben habe machen wollen. Verschreibt er aber sein Ve…

  15. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 21

    EXO 24 Ist . ein Vater über Meer gekeistt, und schickt nach einiger Zeit ein Kästchen mit allerley Kostbarkeiten an die Seiten, ohne jedoch zu bestimmen, welchem von ihnen dieselben angehö? ren sollen, so ist die Obrigkeit verbundÜi, die Th…

  16. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 22

    22 »X* LK dieser Ausspruch eben so gültig, als der bey ei'nev wirklichen und öffentlichen Verschenkung. Ja der Franke hat nicht einmal nöthig, ausdrücklich hie Anwesenden zu Zeugen anzurufen. Genung, alle feilte Worte sind unumstößlich, und…

  17. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 23

    LS' »X» LZ nehmen soll, ein wirkliches Schenkungsinstrumentaus, und setzet in dasselbe die Worte, daß er hiermit diesem seinem! Freunde sein ganzes Vermögen käuflich abtrete, so ist eine solche Schenkung, wenn er stirbt, von keiner Gültigke…

  18. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 24

    -4 TL *x» ZK Der dritte Abschnitt M2^N Hilckuß Gchechenim handelt von dem Rechte der Nachbarschaft, und hat seinen Grund eben so, wie der vorhergehende, blys in den Traditionen der Rabbinen, ohne sich weiter auf ein biblisch Ge -- oder Verb…

  19. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 25

    GX» -5 Gewohnheit, und den Gesetzen jedes Ortes, wo man ihnen diese Freyheit verstattet, richten müssen, so können wir füglich einer genauer« Erzählung alles dessen, was etwa merkwürdiges dabey vorkommt, überhoben seyn. * * * » * X * * . De…

  20. 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 26

    »s GXO gen gewesen wären, bestätigen könnte. Jedoch Hat sich der Bevollmächtigte wohl vorzusehn, daß er sich im geringsten nicht übervortheilen, und betrügen lasse, gesetzt, daß es auch ein erlaubter Betrug wäre, welcher noch nicht den sech…