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Der Jude · 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zweytes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 19 (sequence 3)
Language
German
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MO -s ünb nur noch einen Theil davon übrig gelassenso ist die Schenkung richtig, und auf keine Weise umzustoßen: denn es laßt sich mmhmaßen, daß der Vater bcy den verschenkten Gütern noch Nicht eine Rücksicht auf die Möglichkeit-daß seili Sohn noch leben könnegehabt haben dürfüe: Nicht «weniger ist die Schenkung ungültigwenn ein Vater alle das Seinige dem Aeltestest von seinen Söhnen vermacht, weil Maß dbch miß Gewißheit schließen kann, daß er dieses nicht in der Absicht gerhan habe, um die übrigen dadurch von der Erbschaft gänzlich üuszuschließen, sondern nur, seinem altern Sohne dadurch ein grösser Ansehn bey seinen Brüdern zu verschaffen; da hingegen die Schenkung allemal für völlig richtig zu halten istwenn er dem Aeltern best größten Theil von seinen Gütern, und den andern nur etwas weniges zuerkannt hat. Doch hat auch diese-Regel in folgenden Fällen ihre Ausnahme. Ein Vater kann E. sein ganzes Vermögen , wenn er einen einzigen Sohn, und Mehrere Töchter hat-diesen letzter«! entziehen- Mid jenem schenken; oder wenn er lauter Töchter hat - einer einzigen davon - und wenn er ganz Kinderlos ist, einem von seinen Freunden und Anverwandten geben, welchem er will. Sonderbar kommen uns folgende Möchte des öNaimonides vor: Wenn einer, spricht er, alle seine Güter seinem Weibe verschreibt, er mag MM die Schenkung derselben übrigens in krankeil öder gesunden Tagen vorgenommen haben, so B 2 wird

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