Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Erstes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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r *XO sel der Sicherheit wegen, dcmLevi mit der Be, -ingung übergiebt, daß, wenn er die andre Hälfte in 14 Tagen nicht bezahlen würde , der Wechsel von Levi wieder an Simeon ausgeliefert werden sollte, so darf, im Fall, daß Ruhen sein Wort nicht halt, dieses letztre doch nicht geschehe : denn es ist eine Asmechta. — Indessen giebk es doch Falke, da auch eine Asmechta den geschlossenen Kauf, oder die ver, abredeten Bedingungen unumstößlich macht. Z. E- Wenn Nu.be» seinen noch nicht völlig abgetragnen Wechsel, oder der, welcher sein Haus Bedingungsweise verkaufte, einen Kaufbrief darauf bey einem angesehnen Gerichte deponiret, so sind sie berechtiget, den Wechsel nach verfloß, «er Zeit wieder an Simeon zurück zugeben, und das Haus dem Käufer nach vollbrachter Bedingung einraumen zu lassen. -—- Maimoliides zeiget weiter, was eigentlich Honijah, d i. eine Uebervortheilung, oder unerlaubter Betrug zu nennen sey. Nach seiner Meinung verdienet nichts eher den Nahmen eines Betrugs, oder einer Ilebervor« theilung, als wenn jemand seinen Nächsten um das sechste Theil mehr, als die Sache werth war, betrüget , und z. E. an ihn etwas, das 5 Thlr. werth ist, um 6 Thalev verkauft; In diesem Falle ist der Verkäufer schuldig, den Betrug zu vergüten. Macht aber derselbe nur einen Pfennig weniger aus, als eigentlich der sechste Theil betragt, so darf er nichts wieder er-