Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Zweytes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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18 L2 OXO willigte, wurde diesem ohngeachtet in seiner Hofnung betrogen: Denn als der Vater, der nunmehr in einem öffentlichen Schenkungs-Instrumente einer Braut alles vermachte, was er in seinem Vermögen hakte, weil dieses die einzige mögliche Bedingung war, unter der sie seine Frau werden wollte, einige Zeit nachher zu seinen Vätern gieng, und hierauf sowohl der Sohn, als die hinterlaßne Wittwe erben wollte, so wurde die Erbschaft beiden von der Obrigkeit, vor welche diese Sache.kamgerade zu abgesprochen. — Cap. 6. der Erklärung des Lttaimonides über die Rechte von der Zueignung gemeiner Und freyer Dinge, ingleichen von Schenkungen. Es kömmt auch viel auf die Gedanken dessen an, der etwas weggiebt. Daher müssen seine Worte genau geprüft und beurtheilt werden , und die Richter müssen auf alles das, was man daraus folgern kann, gehörig Acht haben. Die Sache kann durch folgendes Beyspiel begreiflich gemacht werden. Ein Vater vermacht auf die Nachricht, daß sein Sohn, der sich in der Fremde befindet, verstorben sey, alle seine Güter einem andern. Kömmt der vermeinte Todte nach dem Absterben seines Vaters wider alles Vermuthsn wieder zuM Vorscheine, so ist die obige Schenkung deswegen ungültig, weil der Vater seinen Sohn, wenn er ihn lebendig präsumiret hätte, nicht würde enterbet haben. Hat er aber sein Vermögen nicht ganz verschenkt-