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Der Jude · 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 26

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zweytes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 26 (sequence 10)
Language
German
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»s GXO gen gewesen wären, bestätigen könnte. Jedoch Hat sich der Bevollmächtigte wohl vorzusehn, daß er sich im geringsten nicht übervortheilen, und betrügen lasse, gesetzt, daß es auch ein erlaubter Betrug wäre, welcher noch nicht den sechsten Theil ausmachte, denn außerdem ist der, welcher ihm die Vollmacht gab, nicht'gehalten, in den Kauf oder Verkauf zu willigen. Eben so muß ep sich akich sehr genau und pünctlich nach. Len Worten desselben richten. Rüben sendet z. Beinen Brief durch Simeon an Levi,und befiehlt ihm darinnen, die noch rückständigen icro Thlr. abzutragen, und durch den lieberbringer seines Briefes an ihn zu überschicken^ Wenn nun Levi auf diese Ordre dem Rüden das verlangte Geld durch Simeonen zuschicket, so Hat er nicht nöthig, Zeugen darzu zu nehmen denn ereignet sichs etwa, daß Nubeu in der Folg« von diesem Gelbe nichts mehr wissen, und auch nicht einmal eingrstehen will, einen Bothen mit Briefen an ihn abgefertrget zu Haben, so darf Levi nur einen ganz leichten Eid, nämlich Schwuoß Heßes <S. B. 6. S. sro.') schwören, daß er ihm auf seine Handschrift die gefoderte ^chukdpost richtig Übermacht habe: denn er konnte nicht präsumiren,. daß jemand seine Hand nachmachen würde. — Au einem solchen Bevollmächtigten dürfen die Juden keinen fremden Rcligionsverwandten wählen, so wie sich auch kein Jude von einem Christen, oder andern, her nicht seines Glaubens

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