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Der Jude · 1771-01-01 · Zweytes Stück (1771) · p. Seite 23

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zweytes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 23 (sequence 7)
Language
German
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LS' »X» LZ nehmen soll, ein wirkliches Schenkungsinstrumentaus, und setzet in dasselbe die Worte, daß er hiermit diesem seinem! Freunde sein ganzes Vermögen käuflich abtrete, so ist eine solche Schenkung, wenn er stirbt, von keiner Gültigkeit, weil zu vermuthen stehet, daß man dabey nicht cM Cerimonien gehörig beobachtet haben möchte. Bedient sich aber der Sterbende in dem aufgesetzten Instrumente des Ausdrucks, daß er es nur deswegen ausfertigen lasse, um seinen letzten Willen desto mehr zu bekräftigen, so ist die Schenkung gültig. — Noch eine sehr große Anzahl von dergleichen Fällen, die sich bey dev Schenkung eines Sterbenden zutragen können, liefert Mntmonides in den drey letzter» Capitekn dieses Abschnitts, bey deren lkebersetzung wir uns aber nicht verweilen wollen. Wir schließen vielmehr diesen Abschnitt mit den Worten deS Maimonides : Wahrhaftig gerechte, und rechtschafne Leute nehmen so leichtlich keine Geschenks von andern Menschen, f d. i. wie aus dem vorhergehenden zu schließen ist, sie suchen sich nicht den rechtmäßigenErben zum Schaden und Nachtheil bey den Sterbenden einzuschmeicheln, um durch diesen Kunstgrif etwas von ihnen erschnappen zu können) sondern sie verlassen sich auf Gott,, und nicht auf die Güter freyzebiger Leute, zumal da es Sprüchw. 1-5,27. heißt : ,-Wert Geschenke hasset, her wird leben."

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