Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Erstes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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14 L* »XO LZ! sich jenes Gerüchte bestätiget. Ereignet sichaber , daß es widerrufen wird, und daß es z.E. heißt: Cs ist noch ein Sohn da, oder seine hin« terlaßne Frau befindet sich in geseegneten Umständen, so muß er alsbald wieder daraufrenunciren. Im Falle aber, daß diese neue Nach« rieht nicht gegründet ist, kann der, welcher auf Las erste Gerücht Besitz davon nahm, keine weikern Ansprüche darauf machen, sondern ein an- Z Lrer, der sich der zurückgelaßnen Güter zu erst anzumaßen das Glück hat. — Cap. z. 4. 5. Wer einen ungestöhrten und ruhigen Besitz der ihm geschenkten Güter haben will, der muß sich dieselben auf eben die Weise eigen machen, als wenn er sie käuflich an sich gebracht hätte. So müssen auch die dabey vor« j kommenden Bedingungen, und Redensarten 1 völlig so eingerichtet und abgefassek seyn, wie die l bey einem Käufe. Das, was an verehelichte Weibspersonen verschenkt wird, fällt dem Man- - ne nur in Ansehung des VNvon zu machenden Gebrauchs anheim, da hingegen.alle Geschenke, die man einem Sclaven macht, völlig dem Herrn 8 zu Theile werden. Wenn daher der Herr selbst, dem Sclaven etwas von seinen Gütern schenkt, so bleibt dieser! dem ohngeachket in seiner Gewalt, nnd das Geschenkte kann ihm allemal wieder genommen werden — Will aber jemand seine Freygebigkeit so weit treiben, und seinem Sclaven sein ganzes Vermögen schenken, so erkläret er hiermit denselben für ftey, und darf nichts von