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( שפג ) אוגד־ אונס דען בטרא4 נאך דעק יעדט צג#פ2אנ4 פרא^פט איינטיקט י אין 3 ptnע3טק פא33 אברהאט דער* *ע3ני אי עי 4רעסרי פראודדאן ודא בי* הער 13 ער ווארטן / וואריבר ער 4יך רען נאך ערהע1טנים דער אבנאח^י / א ונד *ועהררער או^טטענדי / \<יט אונורק…
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( עלפי ) 6 דאט יעדר^אן דער ויך איינט אונבטאלטנין רו£ט בוואוטט איוט / וין pten ^א4 אוק נוהיין אן אונורר 4וע33טאפט לונעה^ן / אונד (ו1ימ ברייטט מין דעס תבנירח משגרת תקס״ז בקאנט #4א5ט!ומרדן) ייך ענטמעדר א|ט תורמי 6דר 016 נדיב אינטקריבירן 3אטן ק…
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ז*הנה שמעתי שנמצא סמוך לעיר It,j >up « עתה / גבית איש נכרי כמאה ספרי עמנואל / ובשמעי זאת חשתי ולא הסמהגיתי ללכת אל האיש הזה ולשמוע ממנו נ*אס ירצה למכרם / וכה ענני; הספרים הלה באו לפני משנים רבות לידי אבותי מאיש יהודי אשר מסי אותם להס j* למש…
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( $פד > 4שר יבוא על החתום על / ואס יענור,ההיז 6 דצופ יעדר ^1.דעי *16 ür* Tלחומים ^חדינ אני לי,*15 1*T ^ד1 P,ß סה,^ *I ׳ הלל / ליד כל {!;עד־^ן / לוו;ד (ודלו בריישש לוין דעס, " הקס״ז בקצו;נ1 44זאכט וולורדן) •■״-ל צויר Dfo נדיב לוינםקףבי-עמד י…
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Deutsche Zugabe zum sechsten Jahrgang der hebräischen Monatsschrift (המאסף) der Sammler. Herausgegeben von einer Gesellschaft hebräisAr Lttteraturfreunde zu Königsberg und Berlin. April 1790. Edier des hochseligen und in Gott ruhenden Kaise…
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( r ) zwischen christlichen und jüdischen Unterthanen öeobachtet hat, aufzuheben, und den in Galizien wohnenden Juden alle Begünstigungen und Rechte zu gewahren, deren sich unsere übrigen Unterthanen zu erfreuen haben. Im allgemeinen also s…
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( i ) bern nach vorhergegangener Prüfung das gewöhnliche Zeugniß aus. §. 4. Dem Kreisrabbiner bei seiner Gemeinde, wie dem Religionsweiser und Schulsinger bei der seinigen, liegt ob: i. die Geburts, Trauungs und Sterbregifter der Iudengemei…
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( 4 ) und Vermögensumstände entweder ordentlich besoldet, oder durch andere Vortheile jährlich belohnet, diese Delohnug aber muß genau bestimmet, und von dem Kreisamte selbst bestätiget werden. Auf gleiche Welse ist die Besoldung der Kreisr…
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( 5 ) Unterricht. §. ii. Um die Judenschaft durch bessere Bildung des Verstandes, und der Sitten fähiger zu machen, den heilsamen Absichten des Staats zuzusagen, wird für dle jüdische Jugend, in so weit es thunlich rsi, bei jeder Gemeine ei…
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( 6 ) nen Zeugnisse ausweisen kann. Hiervon jsind jedoch diejenigen ausgenommen, die im Jahre 1786, da diese Anordnung zu erst erlassen worden ist, das izte Jahr schon erreicht hatten. Diejenigen, welche dieser auf die Bildung der Juden abz…
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( 7 ) Vereinigung nicht betrifft, keine Unterscheidung von andern Unterthanen statt findet. Es gehört demnach jeder jüdische Einwohner als Unterthan zn derjenigen Gemeinde, zu welcher die übrigen Ortsernwohner, sie mögen Christen oder Juden…
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( 8 ) 5. Jede Gemeinde wählt sechs, die von Lemberg und Brody aber vierzehn Männer. 6. Zu der Wahl wird allzeit ein von der Ortsobrigkeit hiezu ernannter Stellvertreter, bei den zwey zahlreicheren Gemeinden zu Lemberg und Brody aber ein Rre…
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( 9 ) 12. Eine gleiche Wahl und Vorstellung der Kandidaten muß immer, auch noch dann geschehen, wenn die Gemeinde mit ihren gegewartigen Vorstehern zufrieden ist, und solche daher in ihrem Amte bestätigen will. In diesem Falle hat sie ihren…
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( IO ) Amtsgeschafte nach Wohlgefallen unter sich verthetten, oder in Besorgung derselben unter sich abwechseln. §. 2v. Die Gemeindevorsteher sollen von Seite der Gemeinde in Ehren gehalten, und in ihrem Amte durch Gehorsam, und Folgsamkeit…
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C II ) In die zweyte Klasse, die in öffentlichen oder Gemeindediensten stehenden Personen, als Aerzte, Chyrurgen, Rabbiners Schulsinger, desgleichen diejenigen, welche bildende Künste treiben. In die dritte Klasse endlich diejenigen, die si…
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( >r ) Herrschaft, welche sie ausgenommen, oder geduldet hat, empfindlich bestrafet werden. §. 26. Fremden Juden wird die Einwanderung, und Ansiedlung in Galizien in der Regel nur dann erlaubt, wenn sie sich erklären, sich dem Ackerbau zu w…
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( -z ) fett, daß jeder jüdische Hausvater einen bestimmten Namen führe. Denselben hat er stäts unverändert beizuhalten, und sind seine Kmder und Nachkömmlinge, solange sie in den Erblanden wohnen, darnach immer auf gleiche Weise zu benennen…
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( 14 ) in andern Gewerben bei derselben allgemeiner wird. Daher bleibt es hierin beider bisherigen Beschränkung, wodurch Juden von den Pachtungen der Schankhauser sowohl auf dem offenen Lande, als in Städten gänzlich ausgeschlossen sind. Di…
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( *5 ) 2. Mahlmühlen z. den Zehend einer Herrschaft oder Geistlichkeit 4. Markt-und Standgeld, Weid-Weg-und Pflastergeld zum Gegenstände haben, erb oder zeitliche Pachtung ganzer Güter ist unter dem Verbothe nicht verstanden, mithin auch di…
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( -6 ) ihre Kosten eine gewisse Anzahl Familien ansiedeltt/ und dazu nach den Gewerbsklassen beitragen- Die Zahl der Familien, die angesiedelt werden müssen, und die Art der Ansiedlung wird den Gemeinden durch die Kreisamter bekannt gemacht…