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Ha- Meʾasef · 1790-04-01 · Deutsche Zugabe zum sechsten Jahrgang der hebräischen Monatsschrift (המאסף) der Sammler. (April 1790) · p. Seite 5

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Journal
Ha- Meʾasef
Volume
(1789-1790) תקן (1789)
Issue
Deutsche Zugabe zum sechsten Jahrgang der hebräischen Monatsschrift (המאסף) der Sammler. (April 1790)
Date
1790-04-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
Hebrew, German
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( 5 ) Unterricht. §. ii. Um die Judenschaft durch bessere Bildung des Verstandes, und der Sitten fähiger zu machen, den heilsamen Absichten des Staats zuzusagen, wird für dle jüdische Jugend, in so weit es thunlich rsi, bei jeder Gemeine eine deutsche Schule nach dem Muster der Normalchulen angelegt werden. Die Lehrer dieser Schulen sind zugleich als Ueberseyer der Gemeinde in Eioespfllcht zu nehmen. §. i2. Und da nach der gegenwärtigen gesetzmäßigen Verfassung das Kennlnlß der deutschen Sprache und Schrift, der Judenschaft von mehr als von einer Seite zur Nolhwendigkeit wird, so soll an den Orten, wo eine deutsche Schule besieht, kein Jüngling zu den Talmudunterricht gelassen werden, wenn er mit dem Zeugnisse des deutschen Schullehrers nicht darthun kann, daß er die deutsche Schule gehörig besucht, und den Unterricht derselben sich zu Nutze gemacht habe. Ueber die Beobachtung dieser Vopschrift sollen die Echuloberaufseher, und die bei den deutschen Schulen der Judengemeinde angestellken Lehrer gehörig wachen, und die Ueberkretungsfalle immer sogleich dem Kreisamte anzeigen,. welches sowohl dem Hausvater, den der Jüngling angeht, als den Lehrer, der denselben ohne Zeugniß der deutschen Sckule genommen hat, jeden mit einem dreytagigen Verhaft strafen, und die Zurücksendung des Schülers in die deutsche Schule besorgen wird. §. 13. Auch soll kein Jud getrauet werden wenn er sich nicht über den in einer öffentlichenSchu-,!e,oder zu Hause in der deutschen Sprache empfan« genen Unterricht mit dem im §. ir. vorgeschrie- A 3 nen

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