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244 unter welchen Juden gesesen vndt alda dieselben vom alter her Ihre Synagogas gehalten macht vndt gewaldt haben sollen ohne aines Regierenden Römischen Kaysers vorwissen vndt Bewilligung bemelte Juden abzuschaffen zu bekümmern vndt zu be…
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245 uermeiden, die ein Jeder so offt er sreuentlich hinwieder thete, Vns halb in Vnserer Cammer vndt den anderen halben Theil viel berührten Judischait zur Frankfort a. M. Vm.».rchlesfig zu bezahlen verfallen sein sollen. Mit Vrkundt dieß B…
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246 gültig sein, stäth, vest vnuerbrüchlich gehaltten vndt volnzogen werde vndt sich gemelte gemaine Judischhait inns gemain vndt insonderhait desselben alles Jres Inhalts frewen gebrauchen und genießen sollen vndt mögen von allermeniglich …
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247 III. Confirmatio privilegiorum. (Wien, 2. März 1621.) Wir Ferdinand der Ander rc. bekennen öffentlich mit diesem Brieff und thun kund allermäniglich daß vns gemeine Judenschaft zu Friedburg wohnhafft in glaubwürdigen Schein unterthänigl…
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248 fahren Röm. Kayser vndt Könige seel vndt hochlöbl. gedächtnus vndt vns auch andere Fürsten und Herrn löbt. begabt, gefrayet vndt versehen seyn, zu schützen zu schirmen vndt zu handhaben, Vndt dann Jetzo dieselbe Vnsere Jüdischhait des k…
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249 mitzutheilen, Sie bey Ihren gegebenen Freyheiten, Schutz vnd Schirm vnd gelaidt zu handhaben Inen dieselbe alle vnd Jegliche insonderheit zu vermeiden, zu confirmiren vnd zu bestätigen vnd dieselbe Vnserer Jüdischheit in Vns. vnd des he…
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250 eitlen vnd Iren Freyheiten zugeben worden ist, bleiben vnd das alles ruhiglichen gebrauchen lassen vnd Inen daran keine Irrung, Gezwang, Eintrag oder Verhinderung thun soll, in keine Weis noch Weeg k. Ob auch jemandts was Standts oder M…
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251 Jüdin die nach Vnserer Kays. Crönung in dem heyl. Reich, desselben Fürstenthvmben, Graffschafften, Herrschaften, Landen und Gebietben sonderlich in Vnsern vnd des Reiches Stätten, Märkten, Dörffern vnd Weylern häuslich gewohnt haben vnd…
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252 messen ieder Zeit von ieder Obrigkeit die billige Justitia ertheilt werden soll. Vnd nachdem Vns die Jüdischheit ferners zu erkhennen geben, wie daß Sie von Ihren widerwertigen offtmals beschuldigt werden, daß Sie zu Ihrer notturfft Chr…
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253 Hierumb auch aus andern bewegenden Vrsachen mehr, vndt weilen wir in glaubwürdige erfahrung kommen, das man die Judenschast zu Frankfurth iüngsthin durch dergleichen Beschwerung in großen schreckhen vnd gefahr bringen wollen; Sezen und …
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254 haben oder können gegeben werden; so auch darwieder geschehen solt, alles keine kraft noch macht haben vnd dadurch den Frankfurther Juden oder Jüdinen einiger Schaden zugefuegt oder gebracht werden soll vnd der oder denen die Sie wider …
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255 treibung vnd beschließung Ihrer Synagogen noch sonst in anderen Wegen nicht beleidigt, belästigt oder bekhümmert werden. Sondern Sie und Ihre Nachkommen sie geruhiglich gebrauchen vnd genießen sollen vnd mögen von allermeniglich vnuerhi…
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256 Mt Vrkhundt dieß Brieffs besiegelt mit Vnserem kayßl. Jnsigel rc. rc. Wien, 2. Marty 1621. IV. Privilegium für die Juden Jose! Pinkherle von Görz, Moises und Jacob Marburger von Gradisch, Ventura Parente in Trieft. (Wien, 12. Februar 16…
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257 Kinder vnd Nachkommen derselben theilhafftig zu machen vnd erwiedern dieselben förmblich an nachfolgenden Punkten, Nemblich daß zu vorangezogene Ihren Borvordern sambt Ihren Weibern, Khindern, Ayden, Knechten, Havsgcsind vnd allen ander…
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258 Hoffhandelßleuth ohne Beschwer durchziehen in allen vnsern Königreichen, FürsLenthumben vnd Landen. Stätten, Märckthen vnd Gebietten sonderlich aber alhier zu Wien menigliches Bnverhindert wohnen Ihre Nahrung vnd Handtierung in Ihre Zim…
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259 vnd Trieft auch Ihre Kind vnd brodtgesindt bey solch sreyhaiten veftiglich handtzuhaben zu schützen vnd zu schirmen vnd keinem Jchts darwider zu thun auch zu handlen zu gestatten, Alß lieb Ihnen ist vnser vnd des Reichs schwere Vngenadt…
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260 heusser, Stätte! vnd Gärten vor der Statt enthalb der Schlagbrucken im Vntern Wertt genannt zu bewohnen deputiert vnd durch Vnsere dazu verordnete Commissarios auf vorhero beschehene Kaussvergleichung So der Jude mit denen ehrsamen Weis…
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261 sich einer Jurisdiction mit Geboth oder Verboth tarn in civilibus quam criminalibus, sowohl auch weder in personal alß real Pflichten vnd suchen gegen Ihnen anzumaßen vnd zu gebrauchen Macht vnd Gewalt haben. Sondern Sie Juden wie hierv…
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262 werden. Wir verwilligen vnd erlauben auch allermeniglich, daß Ihnen Juden alle vnd jegliche Victualien vnd anders, so zu Ihrer Notwendigen Vnterhaltung gehörig von allen Orten zu Wasser vnd Landt zum sailen Verkaus zugeführt werden möge…
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263 rechten Wandels befleißen vnd in keinerley Lastern vnd andern vnbillichen vnd Vnerbaren Sachen vnd Verhandlungen nicht betretten lassen noch keine andere Vnbesreute vnd srembde Juden mit stätter Wohnung Vnter Ihnen gedulden vnd aufhalte…