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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 248

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 248 (sequence 246)
Language
German
Belongs to
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249 mitzutheilen, Sie bey Ihren gegebenen Freyheiten, Schutz vnd Schirm vnd gelaidt zu handhaben Inen dieselbe alle vnd Jegliche insonderheit zu vermeiden, zu confirmiren vnd zu bestätigen vnd dieselbe Vnserer Jüdischheit in Vns. vnd des heyl. Reichs Verspruch Schutz, schirm auch gleit, vnd sicherheit zü empsahen gnediglich geruheten rc. Wann wir nun gemelter Jüdischheit demuetiglich anzeigen vnd bitten gnädiglich vernommen vnd vnß alß Röm. Kaysser Meniglichen von gewaltigen Handlungen vnd Beschwerden zu behüthen gebithet vnd zusteht. So haben wir darvmben vns den oberzehlten vnd andern-Trefflichen Vrsachen Vnß darzu bewegendt vnd mit wohlbedachtem Mueth guethen Rath vnd rechten wissen gemeiner Jüdischheit alle vnd jegliche ihre gnad Freyheiten vnd Privilegien Schutz, Schirm vnd glaidt damit Sie von denen heyl. Vättern vnd Päbsten, gemeiner Concilien, Vnsern Vorfahren Röm. Kaysser vnd Königen, Fürsten vnd Herrn auch Vns vnd dem heyl. Reich gefreyet, begnadigt vnd versehen seyn, alß Röm. Kaysser wiedervmb gnediglich vernewert, Confirmirt, bestattet vnd darzu diesselbe Vnsern gemainen Jüdischheit von Newen in Vnsern vnd des heyl. Reiches, Verspruch, Schutz vnd Schirm genomen vnd empfangen vnd Inen darzu Vnsere vnd des Reichs freye Sicherheit vnd glaidt für gewalt vnd zurecht gegeben, vnd ferner mit diessen hernach beschriebenen Freyheiten vnd gnaden begabt, gefreyet vnd versehen rc. Vernewern, Confirmiren, bestetten nehmen vnd empfahen, freyen geben vnd thun, das alles wie ob vnd nachstehet, hiermit von Röm. Kays. Macht Vollkomenheit wissentlich in Crafft dieses Brieffs, alßo daß nun hinfüro gemaine Jüdischheit so in den heyl. Reich vnd desselben Fürstenthvmben, graffschafften, herrschafften, Landen, Stätten, Märkten. Dörflern oder Weylern, häuslichen wohnen oder gesessen seindt, Ire Schulen vnd Synagogen Niemmandts, was Standts oder Wesens der oder die seyn, versperren, verschließen, noch'fie deren entsetzen sondern Jrer -gewohnheit nach vnd wie Inen das in den heyl. Con-

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