Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 249)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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252 messen ieder Zeit von ieder Obrigkeit die billige Justitia ertheilt werden soll. Vnd nachdem Vns die Jüdischheit ferners zu erkhennen geben, wie daß Sie von Ihren widerwertigen offtmals beschuldigt werden, daß Sie zu Ihrer notturfft Christenbluthhaben müssen vnd dadurch vmb Geschichte vnd Handlung willen so Sie deshalb an Christen Menschen begehen sollen nicht aus offenbahren oder wissentlichen Thaten oder auff genügsame Beweissung vnd anzeichen, sondern aus Vrsachen Verdenkhens vnd argwohn oder auff blosses anbringen Ihrer Mißgönner vnangesehen was Vnsere hehl. Vätter.die Päpste hierüber er- ,klärung gethan vnd das zu glauben verbotten vnd weyl. Vnser lieber Herr vnd Ahnherr Keyser Friedrich löbl. gedächtnuß auff solche päpstliche declaration insonderheit ernstliche Befelch vnd gebottsbries an alle Stände des Reichs vnd etliche derselbigen insonderheit außgehen vnd Ihnen von solchem Vornehmen abzustehen auch daruor zu seyn vnd solche nicht zu gestatten, sondern wo solche Sachen ichts vorhanden, deshalb^ an seine Mayestät als Obrigkeit'Herrn und Richter der gemeinen Jüdischheit ohne Mittel zugehörig gelangen zu lassen, ernstlich gebetten hirbei auch wider Ihr der Juden Freiheiten vnd alt herkommen zum höchsten beschwehrt gefangen, gemartert von leben zum Todt bracht und Ihnen Ihre haab vnd guetter gewaltiglich genommen worden. Vnd wir dann auf solche päpstliche erklärung vnd Vnserer Vhrahnherrn Kaysser Friedrichs Seel. außgegangenen Befehl so viel berichts empfangen das solches so den Juden also zugemessen wirdt notthurfft halb nit seyn muß. *) *) Der Doge Pietro Mocenigo schrieb bezüglich des Gebrauches von Christenblut am 22. April 1475 an die Statthalterei auf dem festen Lande: Quae res quantum nobis displiceat quam molesta et ingrata sit, optime intelligere pro vostra prudentia potestis. Credimus certe rumorem ipsum de puero necato commentum esse et artem, ad quem