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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 254

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 254 (sequence 252)
Language
German
Belongs to
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255 treibung vnd beschließung Ihrer Synagogen noch sonst in anderen Wegen nicht beleidigt, belästigt oder bekhümmert werden. Sondern Sie und Ihre Nachkommen sie geruhiglich gebrauchen vnd genießen sollen vnd mögen von allermeniglich vnuerhindert. Vnd ob hierüber aus Vergessenheit vnd Vnpestimmbten anhalten von Vnserer oder Vns. Nachkommen im Reiche etwas des obbestimmbten diese Vnsere Freiheit zuwider sein außgehen oder gegeben werde deßgleichen wie denen zuwieder einig Vertrag oder anderes ohne Vnser Wissen und bewilligung auffgericht vnd sührgenommen wehre: das alles soll hierwiedr keine Wirkung Crafft noch macht halben, sondern ganz vnbündig vnkräfftig vnschädlich sein wann wir solches alles vnd iedes besonders itzt als dann vnd dann als itzt auffheben cassiren, abthun vernichten in Crafft dies brieffs. Vnd gebieten darauff allen vnd ieden Churfürsten, Fürsten (sä longum) gegenwärtig vnd zukünfftig ernstlich vnd vestiglich mit diesem Brieff vnd wollen was sie gemelte Frankfurther Judenschafft in Gemein vnd sonderheit bey abgeschriebenen Kaysser Carls und Matthiassen vnd andere römische Keyser vnsern Vorfahren ertheilten Priuilegien vnd Freiyheiten vnd dieser vnser keys. Confirmationsbestättigung vnd ernewerung extension geruhiglich pleiben deren Vnuerhindert freyen gebrauchen vnd genießen lassen auch von Vnsert vnd des Reicheswegen darbei handhaben vnd schützen schirmen vnd Sie daruon nicht irren noch verhindern auch hierwieder nicht thun noch dieß niemandts andern zu thun gestatten in kein Weis noch Wege als lieb einem ieden seye Vnser und des Reiches schwehre Vngnadt vnd straff vnd darzu ein poen nemblich sechzig Marckh lötiges goldts zu vermeiden die ein ieder so offt er freuentlich hier wider thäte vns halb in Vnser vnd des Reiches Cammer vnd den andern halben Theil gemeiner Iüdischheit vnd denen so hierwider beleidigt wurden vnnachlässig zu bezahlen Verfällen sein soll.

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