Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 253 (sequence 251)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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254 haben oder können gegeben werden; so auch darwieder geschehen solt, alles keine kraft noch macht haben vnd dadurch den Frankfurther Juden oder Jüdinen einiger Schaden zugefuegt oder gebracht werden soll vnd der oder denen die Sie wider Vnser Gnadt vnd Freyheit beschwehren aller poen in diesem Brieff verfallen seyn. Nachdem auch diese Judenschafft, was Sie vnder Ihnen oder gegen den andren zu thun wegen Ihrer gelter schulden oder Anlegung halber einzubringen auch in exercirung Ihrer jüdischen Ceremonien vnd zu Verhütung aller Betrug vnd Vntreu sowohl vnder Ihnen selbsten als auch gegen denen Christen die jüdischen Vorsteher zu ihrer execution änderst nichts haben als den Jüdischen pann denselben menniglich Vnuerhindert brauchen vnd Ihnen dawider kein Eintrag beschehen soll. Die gesambte Judenschafft auch Ihren Vorstehern allen schuldigen respect vnd« gehorsam zu zeigen schuldig vnd verbunden sein vnd die Vbertreter gestalten suchen nach von denen jüdischen Vorstehern exemplariter sollen gestraft werden. Wir mainen auch setzen ordnen declariren vnd wollen dem allen noch von obberüerter kayss. macht Vollkomenheit vnd rechten wissen, das hinsüro alle jüdischen erlangten Freyheiten, Brieffen, Privilegien, gnaden, schütz, schirm, sicherheit, Gelaydt vnd Confirmation in allen vnd iegleichen ihren Puncten, articuln, clausulen, einhaltungen, mainungen vnd begreisfungen gantz kräftig und mächtig sein, statt gehalten vnd vollzogen werden in allen Maß, als ob die alle vnd jede insonders von Worth zu Worthen in diesem Unserem keyss. brist geschrieben vnd begriffen wehren, wie wir auch hinsüro genugsamb angezogen vnd benannt haben wollen, auch der gemeinen Judenschast in Frankfurth vnd ihre Nachkomen gemeiniglich vnd sonderlich die obgeschriebenen vnseren Freyheiten Gnaden, Schutz, Schirm, sicherheit vnd Gelaydt haben da^bei pleiben vnd weilen im gemein oder in sonderheit darüber weder mit Raub beschädigung Ihrer leib haab vnd Guetter noch auß-