Mannheim
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  1. 1869-01-01 · Heft 1 · page 316

    319 Ferner ordnen wir an, daß kein Jude eine Christin zur Bedienung halten, noch für beständig mit ihr in seinem Hause wohnen darf, gleichviel ob gegen Lohn oder umsonst, indem daraus große Widerwärtigkeiten entstehen können und entstehen, …

  2. 1869-01-01 · Heft 1 · page 317

    320 königlichen Steuern frei werde, wodurch sich sowohl die köuiglichen Orte als auch diejenigen, welche zur Zahlung der königlichen Steuern verpflichtet sind, entvölkern, und woraus den Gemeinden großer Nachtheil erwächst; da ferner einige…

  3. 1869-01-01 · Heft 1 · page 318

    321 so ordnen wir an, daß kein Jude oder Jüdin weder einen Freibrief noch ein Mandat von dem Herrn Könige oder von der Frau Königin, oder einem andern Fürsten oder einer Fürstin oder sonst einem Herrn erwirken dürfe, wodurch sie von dem, wa…

  4. 1869-01-01 · Heft 1 · page 319

    — 322 — pflichtung auf der Gemeinde lastete, von Rechtswegen davon befreit war. Behauptet irgend eine Gemeinde, daß laut Gemeindestatnt die Auflagen an Geld irgend eines Herrn verpachtet werden, so kann der Pächter Niemanden von der Auflage…

  5. 1869-01-01 · Heft 1 · page 320

    323 Donna Luna, seine Tochter, Wittwe des geehrten D. Me'ir Jbn Alfachar s. A. ebenfalls ein Biederweib ist, so bestimmen wir, daß keine dieser genannten Wittwen weder von irgend einer Gemeinde, noch von irgend einem Einzelnen zu Steuerzahl…

  6. 1869-01-01 · Heft 1 · page 321

    — 324 — es für nöthig hält, zwei Gelehrte, welche er nach Gutfinden wählt, zur Untersuchung bei, und wenn er findet, daß irgend eine der Gemeinden, deren Deputirte die Beschwerden vorweisen, benachtheiligt ist, so wird er den Beschwerdepunk…

  7. 1869-01-01 · Heft 1 · page 322

    325 lassen, so kann es geschehen, und muß sie alsdann nach Ausspruch des Richters den Schaden ersetzen; weigert sie sich jedoch, den Richter des Ortes oder des Bezirkes zu wählen, so kann sie den streitigen Punkt dem Hofrabbiner zur Entsche…

  8. 1869-01-01 · Heft 1 · page 323

    326 Ferner, weil die Gotteslehre vor Druck der Wittwen und Waisen warnt und im Besondern hervorhebt, daß die kleinen Kinder Mitleid erregen und mit ihnen ein Bund geschlossen wurde, daß ihr Wehklagen Erhörung findet, demzufolge auch unsere …

  9. 1869-01-01 · Heft 1 · page 324

    327 versammelt sich ihrem Brauche zufolge, um die Steuern anzuordnen, und zu bestimmen, was diejenigen leisten, welche keine festen Einrichtungen und Statuten in besagter Richtung haben; einigen sie sich innerhalb der nächsten dreißig Tage,…

  10. 1869-01-01 · Heft 1 · page 325

    328 Bann über Jeden ausgesprochen werde, der es wage, ein solches Unrecht vorsätzlich zu begehen. Ferner, da in vielen Gemeinden des Reiches einige ihrer Beamten, wie Revisoren, Gemeindevertreter und andere Personen Publicationen listiger W…

  11. 1869-01-01 · Heft 1 · page 326

    - 329 — wird, öffentlich bekannt gemacht werden, daß an dem und dem Orte die Gemeindeversammlung stattfinden und die und die Gegenstände zur Verhandlung kommen werden, damit jeder Einzelne „es sich zu Herzen nehme", der in Rede stehenden Ve…

  12. 1869-01-01 · Heft 1 · page 327

    330 Fern er, da zuweilen Einige übereinkommen, einige allgemeine Bestimmungen unter Androhung des! Bannes zu treffen, und der Gemeindeschreiber oder andere Personen auch plötzlich, selbst gegen den Willen der Gemeinde oder deren Mehrheit, d…

  13. 1869-01-01 · Heft 1 · page 328

    — 331 — Sammet, Brocat oder olivenfarbige Stoffe trage. *) Sie sollen ferner keine Agraffen von Gold, Perlen, keine olivenfarbene Stirnbänder, an keinem Kleide lange Schleppen, nicht falbenreiche Kleider gleich den maurischen Weibern, keine…

  14. 1869-01-01 · Heft 1 · page 329

    - 332 — und sich keine umfassende, die einzelnen Theilen völlig erschöpfende Anordnung treffen läßt, darnm ordnen wir an, daß in dieser Beziehung jede Gemeinde für die Dauer dieses Statuts unter sich das Nöthige festsetze,-so daß sie sich e…

  15. 1869-01-01 · Heft 1 · page 330

    …yiya in in aaiyn pi “n-aan a-n pnn naa napro ir napnt? 'zb wnyib muDi aimo nn' (hier fehlen im Mscr. einige Worte) .n"' omaN 2) Sein Todesjahr finden wir nirgend angegeben. 3) ^acuto, Juchasin 226: ntwaaa p -jOv n n\n (onaaN p*r bta) uaa ptn nr…

  16. 1869-01-01 · Heft 1 · page 331

    334 raham lebte ca. 1505 in Salonichi und war im Besitze einer reichhaltigen Bibliothek, welche von Jacob Jbn Chabib zu seinem Agada-Commentare benutzt wurde.4) □maN m bw nten arm ornns '-n p 'jn min ip'mn . wnts? ‘V'V “iSaDa V't 12^ pj…

  17. 1869-01-01 · Heft 1 · page 332

    Änhal t. Seite I. Eduard Laster. ^-Biographische Skizze von Dr. Tobias Cohn, Rabbiner zu Potsdam. 1 II. Die Vertreibung.der Juden aus Bohmen im Jahre 1744 und deren Rückkehr im Jahre 1748. — Mit Benutzung archivalischer Quellen von G. Wolf …