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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 327

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 327)
Language
German
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330 Fern er, da zuweilen Einige übereinkommen, einige allgemeine Bestimmungen unter Androhung des! Bannes zu treffen, und der Gemeindeschreiber oder andere Personen auch plötzlich, selbst gegen den Willen der Gemeinde oder deren Mehrheit, den Bann verhängen, so ordnen wir an, daß fernerhin Niemand es wage, einen Bann zu verhängen, bis daß die Sache reiflich überlegt und erwogen, daß nämlich die ganze Gemeinde oder deren Mehrheit in der Gemeindeversammlung anwesend war, als der betr. Beschluß gefaßt worden. Künste Pforte. Ueber die Trachten. Da es. hinsichtlich der Kleidertrachten der Frauen und ihrer Schmucksachen in vielen Gemeinden unangemessene und schädliche Gebräuche gibt, welche das Maß überschreiten, indem die Weiber kostbare und luxuriöse Gewänder tragen, nämlich reiche Stoffe, Schleppen und Schmucksachen von Gold, Silber, seltene Perlen, reichen Besatz und viele andere Dinge, welche viel Unheil herbeiführen und Verschwendung erzeugen, auch die Familienväter sich darüber beschweren, daß gerade durch den Luxus der Neid und Haß der Christen neue Nahrung erhalte, und auch meinen, daß diese, in Hinblick aufZ ihre eigene Armuth und Dürftigkeit durch den großen Reichthum gegen die Juden aufgestachelt und veranlaßt werden, von Zeit zu Zeit drückende Gesetze gegen uns zu erlassen — sind wir ja von den früheren noch nicht völlig befreit — so erachten wir es für Psticht, durch ernste Maßregeln energisch gegen den Luxus einzuschreiten und setzen fest, daß außer den Mädchen in der Brautzeit und den jungen Frauen im ersten Jahre ihrer Verehelichung keine Frau luxuriöse Kleider von kostbaren, golddurchwirkten, olivenfarbenen, durchsichtig feinen leinenen, seidenen oder feinen wollenen Stoffen oder an ihren Roben Besatz von

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