Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 316)
- Language
- German
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319 Ferner ordnen wir an, daß kein Jude eine Christin zur Bedienung halten, noch für beständig mit ihr in seinem Hause wohnen darf, gleichviel ob gegen Lohn oder umsonst, indem daraus große Widerwärtigkeiten entstehen können und entstehen, und auch in früheren Zeiten, da die Gemeinden mehr Ruhe und Frieden genossen, diese Einrichtung unter ihnen getroffen wurde. *) Werte Worte. Ueber Steuern und Abgaben. Da sich die Verräther und Bedroher durch die Fürsten und Herrscher und die übrigen Christen leider! in einer Weise mehren, daß die Steuerpflichtigen sich ihrer Verpflichtung entziehen, damit die anderen Juden auch mit ihrem Theile belastet werden, da auch einige jüdische Bewohner in dem mehrerwähnten Königreiche Castilien die Gemeinden ihres Wohnortes durch ihre Denunciationen von den Steuern und Abgaben des Herrn Königs frei machen, und zwar aus keinem andern Grunde, als um selbst steuerfrei zu sein, auch Andere sich an einigen Orten niederlassen, welche unter besonderer Herrschaft stehen und letztere besondere Freiheiten bewilligen, auch öffentlich bekannt machen, daß Jeder durch eine Uebersiedelung dahin von den nera que sepan a quien sön o con licencia del dicho rr de la Corte . 1) Otrosi ordenamos que ningun Judio non pueda tener pora que le sierva 6 more con el dentro en su casa my'npa cristiana alguna o^nn nats* , por cnanto pueden nascer, y nascen grandes rr.^pn , y en los a^ioip d^öt que tenian mas tfprm mSsy los w rn^np, habia esta rupn entre ellos. — Vergl. Las Siete Partidas, L. 8 u. a. Vgl. auch Juchasin 101a: nnu . .. a'Tirrn a'npiVi'n sa iriap um*« . pmn'n» nriayn» vni arrnna