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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 319

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 319)
Language
German
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— 322 — pflichtung auf der Gemeinde lastete, von Rechtswegen davon befreit war. Behauptet irgend eine Gemeinde, daß laut Gemeindestatnt die Auflagen an Geld irgend eines Herrn verpachtet werden, so kann der Pächter Niemanden von der Auflage befreien, der nicht zur Pachtzeit bereits davon befreit war. Genießt Jemand nach dieser Richtung Befreiung von Steuern, so ist in ähnlicher Weise mit ihm zu verfahren. Trifft irgend eine Gemeinde mit irgend einer Person, sei es aus Argwohn oder Furcht oder in Folge von Drohungen oder auf Grund eines Freibriefes, ein Abkommen, so hat es keinen Werth und ist ungültig; auch wird, wenn Drohung oder Gewalt angewendet wurde, der Bann verhängt und die betr. Person zur Zahlung verhalten. Ferner ordnen wir an, daß Jeder, welcher einen Freibrief oder irgend eine Mandatsurkunde in dieser Hinsicht besitzt, diese innerhalb der nächsten sechs Monate von heute angerechnet, dem mehrerwähnten Hofrabbiner vorweist, damit dieser das Dienliche vorkehre. Ferner, weil der gelehrte Rabbiner Don Mel'r Alguades s. A. sich um das Judenthum sehr verdient machte und lange Zeit „in den Riß trat," so geziemt es sich, Erkenntlichkeit zu zeigen und „den Bund und die Treue zu bewahren," welche er bei Lebzeiten den Gemeinden gegenüber beobachtet, und nicht undankbar zu sein; weil sodann in den früheren Organisationen, welche in den Gemeinden getroffen wurden, ehe und nachdem Don Meir als ihr Oberrabbiner und Oberrichter fungirte, sowohl er, als auch seine Nachkommen von allen Steuern, welche die Gemeinden zu zahlen haben, befreit waren, und das bezügliche Privilegium noch heute in Kraft ist; weil ferner Donna Batseba, seine Wittwe, ein Biederweib ist und in gewisser Beziehung die Ehrenrechte des erwähnten gelehrten Rabbiners auf sie übergehen, *) und weil 1) Aboda Sora 39 a: nans »svi m -inn nwt* .

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